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Hier ist Syna Sozialpartnerin

Branchen mit GAV

Hauptarbeiten von Syna sind das Aushandeln und der Vollzug von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und Kollektivarbeitsverträgen im Interesse der Arbeitnehmenden.

In folgenden Branchen bestehen GAV mit Syna als Sozialpartnerin:

Gute Arbeitsbedingungen

GAV

Das wirksamste Instrument zur Sicherstellung von fairen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen ist der Gesamtarbeitsvertrag (GAV).
Gewerkschaften und Arbeitgeber(verbände) handeln sie sozialpartnerschaftlich miteinander aus. In der Regel sind dem GAV alle Arbeitnehmenden unterstellt, deren Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband sind.

Allgemeinverbindlichkeit

Wenn ein GAV vom Bund für allgemeinverbindlich erklärt (AVE) wird, gilt er für alle Arbeitnehmenden der Branche. Des Weiteren gibt es Kollektivarbeitsverträge mit einzelnen Unternehmen.

Kompetenz-Center Vollzug

Gute GAV sind wichtig. Aber sie müssen auch eingehalten werden. Dafür sorgt unser Kompetenz-Center Vollzug.

Das Kompetenz-Center Vollzug ist die erste Anlaufstelle bei Fragen zu Einhaltung und Kontrolle von Gesamtarbeitsverträgen (GAV), die der Bund allgemeinverbindlich erklärt hat.

Wir führen die Geschäftsstellen der Paritätischen Berufskommissionen (PBK) und sind somit die Schnittstelle zwischen den Vertretungen der Arbeitgebenden und -nehmenden. Wir führen die Beschlüsse der PBK aus und begleiten die Kontrollverfahren.

Sind ihnen Verstösse bekannt oder suchen sie jemanden, der ihre Geschäftsstelle leitet?
Dann nehmen sie mit uns Kontakt auf!

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