Migrantinnen und Migranten
Migrantinnen und Migranten
Syna steht ein für Menschen mit Migrationshintergrund in der Arbeitswelt.
Bei uns erhalten Sie Beratung – wenn immer möglich in Ihrer Sprache.
Wir engagieren uns für die Integration und gegen die Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten.
Fachstelle
Die Fachstelle Migration von Syna erarbeitet gemeinsam mit der Migrationskommission die Grundlagen für unsere Arbeit. Sie behandelt gesellschaftliche und politische Aspekte rund um das Thema Migration.
Migrationskommission
Engagieren Sie sich in unserer Migrationskommission! Sie besteht aus Syna-Mitgliedern sowie Funktionärinnen und Funktionären mit Migrationshintergrund aus der ganzen Schweiz.
Angebote
Beratung
In Ihrem Syna-Regionalsekretariat werden Sie kompetent in Ihrer Muttersprache beraten: in Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Serbokroatisch, Mazedonisch oder Albanisch.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um Arbeitsrecht und Sozialversicherungen.
Ihr Regionalsekretariat hilft Ihnen auch, sich in Ihrer neuen Umgebung zurechtzufinden. Mit uns erhalten Sie Zugang zu einem lokalen, sozialen Netzwerk von ausländischen Arbeitnehmenden, die Ihnen wertvolle Tipps für Ihren weiteren Weg in der Schweiz geben können.
Weiterbildung und Tipps
Wir fördern deine Sprachkenntnisse: Syna bietet in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Arbeiterhilfswerk SAH Deutschkurse zu sehr guten Konditionen an. Ebenso informiert dich dein Regionalsekretariat darüber, ob und wie du dein ausländisches Diplom in der Schweiz anerkennen lassen kannst.
Werden Sie aktiv
In der Migrationskommission arbeiten Syna-Mitglieder sowie Funktionärinnen und Funktionäre mit Migrationshintergrund aus der ganzen Schweiz zusammen. Sie treffen sich dreimal jährlich in Olten.
Einmal jährlich findet die Migrationskonferenz mit einem informativen Teil statt.
Politik und Recht
Das neue Einbürgerungsgesetz gefährdet die grundlegenden Rechte der Arbeitsmigrantinnen und -migranten.
Seit 2018 gelten verschärfte Bedingungen. Zudem wurde trotz der Revision an überholten, lokalen und kantonalen Besonderheiten festgehalten. Diese sind kein Beleg für «Integration», sondern stellen nur zusätzliche, unnötige Hürden im Einbürgerungsverfahren dar.
Was das neue Gesetz verlangt – Sprachkenntnisse, Arbeitsleben, Aufenthaltsbewilligung usw. – erfahren Sie in unserer Broschüre, die es bald hier digital oder in Ihrem Regionalsekretariat in gedruckter Form gibt.
humanrights.ch2018 tratdas revidierte Gesetz in Kraft. Was die Integrationsbemühungen betrifft, fokussiert es zu einseitig auf die Pflichten der hier anwesenden Ausländerinnen und Ausländer. Es lässt ausser Acht, dass Integration auch die Bereitschaft des aufnehmenden Landes voraussetzt, Platz für Begegnung und Austausch zu schaffen.
Syna bedauert, dass die Pflicht der Arbeitgeber im Gesetzesentwurf nicht umgesetzt wurde, ihre ausländischen Mitarbeitenden über Integrationsangebote zu informieren.
Empfehlungen der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM) zur Integration
Die Umsetzung dieser Initiative lässt den Gerichten mit der Härtefallklausel eine Möglichkeit offen, die Grundrechte von ausländischen Bürgern zu sichern. Es ist nämlich rechtsstaatlich bedenklich, wenn wegen eines Vergehens wie Sozialhilfe-Betrug eine automatische Ausschaffung vollzogen wird.
Zudem ist eine Ausschaffung per se schwierig zu begründen, wenn eine Migrantin oder ein Migrant bereits in der zweiten oder dritten Generation in der Schweiz lebt und hier bestens integriert ist. Syna beobachtet die Entwicklungen aufmerksam.
Die Schweiz ist keine Insel! Völkerrechtliche Verträge wie zum Beispiel die europäische Menschenrechtskonvention schützen alle hier lebenden Menschen. Die Einhaltung dieser Konventionen zeugt von der Zuverlässigkeit der Schweiz als Vertragspartnerin.
Zudem garantieren diese international anerkannten Grundrechte auch für die Arbeitnehmenden in der Schweiz einen angemessenen Schutz, der nicht immer durch die Bundesverfassung abgesichert wird.
Ein Beispiel ist der Entscheid des EGMR (Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte) im Fall der Witwe eines Asbest-Opfers, die in der Schweiz bis vor Bundesgericht abgeblitzt ist. Erst danach erhielten die vielen Erkrankten in der Schweiz Zugang zu einem Entschädigungsfonds.
humanrights.ch
Die ILO sichert in verschiedenen Übereinkommen, die die Schweiz ebenfalls ratifiziert hat, wichtige Schutzbestimmungen für die Arbeitnehmenden auch hier in der Schweiz.
Diskriminierungen in Beruf und Beschäftigung aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft dürfen in der Schweiz nicht vorkommen.
Sich gegen diese subtilen und nur schwer nachweisbaren Mechanismen zu wehren, ist aufwändig.
Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) des Bundes informiert, was Betroffene tun können, bevor es zum Eklat mit dem Arbeitgeber kommt.
Kontaktieren Sie eine ausgewiesene Beratungsstelle oder Ihr Regionalsekretariat.