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Flankierende Massnahmen nicht verhandelbar!

Der Bundesrat hat seine Verhandlungsstrategie mit der Europäischen Union über ein institutionelles Rahmenabkommen präzisiert. Syna und Travail.Suisse nehmen mit Erleichterung zur Kenntnis, dass die flankierenden Massnahmen nicht auf den Verhandlungstisch gelegt und durch eine Schiedsgerichts-Lösung nicht ausgehebelt werden können.

Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit haben in diesem Jahr bereits Anlass zu Diskussionen gegeben. Die SVP begründet ihre Kündigungsinitiative auch mit den flankierenden Massnahmen, die sie ablehnt. Jene Schutzbestimmungen also, welche die Löhne und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden in der Schweiz vor Lohndumping aus dem Ausland schützt. Für Syna und Travail.Suisse sind diese Massnahmen klare Bedingung für die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit. Jede Aufweichung und jede Gefährdung der flankierenden Massnahmen würde den Rückhalt der Personenfreizügigkeit bei der Bevölkerung gefährden. Syna und Travail.Suisse setzen sich diesbezüglich mit allen Mitteln gegen jegliche Abbaupläne zur Wehr.

Erfreut und mit Erleichterung haben Syna und Travail.Suisse deshalb die Entscheide des Bundesrates zu seiner Verhandlungsstrategie über das institutionelle Rahmenabkommen zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat erklärt die bestehenden flankierenden Massnahmen zur roten Linie bei den Verhandlungen. In den letzten Jahren und Monaten war immer wieder zu hören, dass der Bundesrat bereit ist, die flankierenden Massnahmen auf Druck der Europäischen Union aufzuweichen. Travail.Suisse hat bei den Bundesbehörden verschiedentlich interveniert. Präsident Adrian Wüthrich: «Der Bundesrat hat eingesehen, dass ein institutionelles Rahmenabkommen mit der Europäischen Union nur mit dem Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen – also mit den flankierenden Massnahmen - mehrheitsfähig ist. Das ist ein wichtiger Entscheid für die Arbeitnehmenden in der Schweiz.»

Weitere Informationen:

Arno Kerst
, Präsident

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