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Altersvorsorge: Leistungskürzungen liegen nicht drin!

Die Vorschläge des Bundesrates zur Reform der Altersvorsorge zeigen, was schon länger bekannt ist: Die nächste Revision wird teurer – in erster Linie, weil der demografische Druck zunimmt. Für Syna und Travail.Suisse ist klar, dass die AHV eine solide Zusatzfinanzierung braucht. Der Entscheid des Bundesrates ist deshalb positiv. Leistungskürzungen liegen allerdings nicht drin.

Die Bevölkerung ist durchaus bereit, sich die Altersvorsorge etwas mehr kosten zu lassen, wenn die Leistungen gesichert werden. Besonders gilt dies für die AHV. Syna und Travail.Suisse treten deshalb für eine reine Finanzierungsvorlage ohne Leistungskürzungen ein. Kern der Vorlage muss mindestens ein zusätzliches Baby-Boomer Mehrwertsteuerprozent sein. Zusätzlich braucht es auch weitere Finanzierungsquellen wie die Anhebung der Lohnbeiträge. Auch andere Finanzierungsquellen sind zu prüfen, um die Finanzierung auf möglichst viele Schultern zu verteilen.  Die Finanzierungsvorschläge des Bundesrats gehen von der Finanzierungshöhe her in die richtige Richtung.

Höheres Rentenalter für Frauen hat schweren Stand
Schwieriger wird es, wenn die Zusatzfinanzierung mit einem höheren Frauenrentenalter kombiniert wird, wie dies der Bundesrat macht. Mehr bezahlen und dafür länger arbeiten kommt in der Bevölkerung nicht gut an. «Wir zweifeln sehr an der Mehrheitsfähigkeit eines solchen Vorschlags», sagt auch Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik bei Travail.Suisse. Wenn auch bei den Leistungen angesetzt werden soll, braucht es wenn schon bessere AHV-Renten für tiefe Einkommen. Die heutige Rentenformel ist deshalb zu überprüfen.

In der zweiten Säule will der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern Vorschläge erarbeiten. «Wir sind bereit, uns an diesen Arbeiten zu beteiligen, auch wenn das Misstrauen der Bevölkerung sehr gross ist. Hier spielt eine entscheidende Rolle, dass Banken und Versicherungen sehr viel Geld mit der beruflichen Vorsorge verdienen und grosse Gewinne an private Aktionäre ausgeschüttet werden», gibt Kuert Killer zu bedenken. Wenn wieder über die Senkung des Mindestumwandlungssatzes diskutiert wird, muss diese in der beruflichen Vorsorge kompensiert werden. Rentenkürzungen im liegen nicht drin. Das Verfassungsziel - die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung nach der Pensionierung – muss gesichert werden.

Weitere Auskünfte:
Arno Kerst, Präsident

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