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Neuer MEM-GAV: 40-Stunden-Woche verteidigt!

Die Verhandlungen für die Erneuerung des GAV der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-GAV) wurden erfolgreich abgeschlossen. Für die mehr als 100 000 unterstellten Arbeitnehmenden bringt er deutliche Verbesserungen. Damit ist klar, dass die MEM-Branche den Frankenschock vom Jahr 2015 endgültig hinter sich lässt.

Vorbehältlich der Zustimmung der zuständigen Gremien der Sozialpartner tritt der GAV am 1. Juli 2018 in Kraft und gilt für 5 Jahre.

40-Stunden-Woche bleibt!
Dank starkem und geschicktem Engagement der Syna-Verhandlungsdelegation konnte die 40-Stunden-Woche, eine der grössten Errungenschaften des MEM-GAV, verteidigt werden. Denn nicht nur im Parlament und in anderen Branchen wie dem Bauhauptgewerbe erfolgen Angriffe auf die Arbeitszeit, auch in der MEM-Industrie haben die Arbeitgeber eine generelle Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 42 Stunden gefordert. Dem ist nun erfolgreich ein Riegel geschoben worden.

Endlich: Anpassung der Mindestlöhne im Tessin
Dank Syna konnten aber noch weitere wichtige Verbesserungen erzielt werden. So werden nun endlich die zu tiefen Mindestlöhne im Kanton Tessin angepasst und jährlich erhöht. Damit ist ein erster Schritt getan, den Kanton endlich aus dem Niedriglohnsegment herauszuführen und an das Lohnniveau der übrigen Schweiz anzupassen. Zudem werden alle im GAV definierten Mindestlöhne neu der Teuerung angepasst. Die Sozialpartner haben sich auch über eine wirksame Kontrolle der Mindestlöhne geeinigt, die bislang fehlte.

Kündigungsschutz für ältere Mitarbeitende
Bei Massenentlassungen sind ältere Arbeitnehmende überproportional betroffen, und sie haben es schwerer als andere, wieder einen Job zu finden. Dank Syna konnte hier ebenfalls ein verbesserter Schutz vereinbart werden: Neu erhalten Arbeitnehmende ab dem 55. Altersjahr und mit mindestens 10 Dienstjahren einen zusätzlichen Monat Kündigungsfrist.

Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Durch die fortschreitende Digitalisierung verwischen die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben immer mehr. Syna will dem entgegenwirken – und hat erreicht, dass verschiedene Massnahmen zur Vereinbarkeit in den GAV aufgenommen wurden, die in den MEM-Firmen je nach betrieblichen Möglichkeiten umzusetzen sind.

Stärkung der berufsbegleitenden Bildung
Durch die Digitalisierung verschwinden Berufe, und es entstehen neue. In diesem Umfeld ist es unabdingbar, die Bildung zu verstärken. Nur so erhalten die Arbeitnehmenden eine faire Chance, sich Fähigkeiten und Kompetenzen anzueignen, die auch künftig in der MEM-Branche gefragt sind. Und nur so kann dem vorherrschenden Fachkräftemangel entgegen­gewirkt werden.

Dabei sind regelmässige Standortbestimmungen und Laufbahnberatungen zwingend. Sie sind der Startpunkt für jede berufsbegleitende Bildung: Arbeitnehmende können sich ein genaues Bild ihrer Arbeitsmarktfähigkeit machen und erkennen, welche Weiterbildungen oder Umschulungen notwendig sind. Auch diese Syna-Kernforderung wurde in den neuen GAV aufgenommen.

Syna hat im Rahmen der GAV-Verhandlungen auch gefordert, dass sich die MEM-Sozialpartner für die Bildung eines nationalen Fonds zur Finanzierung von berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildungen sowie Umschulungen einsetzen sollen. Als Resultat haben sich die Vertragsparteien nun auf gemeinsame Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung bzw. Umschulung geeinigt. Im Rahmen der sogenannten «MEM-Berufspasserelle 4.0» wurden die Eckwerte für berufsbegleitende Umschulungen im GAV definiert. Eines der Ziele ist es, die finanziellen Hürden für auf anerkannte Berufsabschlüsse abzielende Ausbildungen oder Umschulungen massiv zu senken. Das gibt allen bildungswilligen Arbeitnehmenden der MEM-Branche eine faire Chance, sich dem laufend veränderten Umfeld anzupassen.

Für Syna steht fest: Der neue MEM-GAV enthält viele wegweisende Verbesserungen und ist eine begrüssenswerte Weiterentwicklung der bewährten Sozialpartnerschaft in der MEM-Industrie.

Weitere Auskünfte:
Mathias Regotz
, Leiter Sektor Industrie, Vizepräsident

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