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Steuervorlage 17: Steuerausfälle zu hoch, Gegenfinanzierung der Wirtschaft zu tief

Der Bundesrat präsentiert nach Ansicht von Syna und Travail.Suisse mit seiner Botschaft zur Steuervorlage 17 (SV 17) keine ausgewogene Steuerreform. Die SV 17 muss der klaren Ablehnung der Unternehmenssteuerreform im Februar 2017 besser Rechnung tragen, indem sie die Steuerausfälle deutlicher reduziert und eine stärkere Gegenfinanzierung der Wirtschaft vorsieht. Das Parlament muss die Vorlage des Bundesrates verbessern. Ansonsten droht die Steuervorlage erneut am Referendum zu scheitern.

Gemäss dem jetzt vorliegenden Vorschlag beläuft sich der Beitrag der Wirtschaft mit der Dividendenbesteuerung und der Erhöhung der Kinderzulagen auf 700 Millionen Franken. Das genügt bei weitem nicht, da die SV 17 beim Bund Steuerausfälle von fast einer Milliarde Franken verursacht. Für Kantone und Gemeinden resultieren aufgrund der vorgesehenen Senkungen der Gewinnsteuersätze sogar Steuerausfälle von mindestens einer bis zwei Milliarden Franken.

Im Hinblick auf eine ausgewogene SV 17 und eine Begrenzung der Steuerausfälle auf ein für die Bevölkerung akzeptables Niveau schlägt Travail.Suisse folgende Massnahmen vor:

  • Begrenzung der Steuerausfälle für den Bund auf 400 Millionen Franken, indem ein Teil der strukturellen Überschüsse des Ausgleichskontos der Schuldenbremse verwendet werden. Dies erfordert eine Revision des Gesetzes zur Schuldenbremse.
  • Besteuerung der Dividenden zu 100 Prozent in den Kantonen und nicht nur zu 70 Prozent. Damit wird die in mehreren Kantonen bereits eingeführte oder geplante starke Senkung der Unternehmensgewinnsteuersätze stärker kompensiert.
  • Erhöhung der Familienzulagen um 60 Franken (nicht nur 30 Franken).
  • Teilfinanzierung durch die Arbeitgeber im Umfang von 200 Millionen Franken für einen 20-tägigen Vaterschaftsurlaubs nach dem Vorbild der Volksinitiative von Travail.Suisse.
  • Soziale Ausgleichsmassnahmen in den Kantonen, die ihre Unternehmensgewinnsteuersätze nach dem Vorbild des Kantons Waadt senken, z.B. durch zusätzliche Erhöhungen der Familienzulagen, stärkere Prämienverbilligungen und zusätzliche Mittel für die Aus- und Weiterbildung.


Abschaffung der Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer: nicht zu diesem Preis!

Syna und Travail.Suisse sind mit dem Grundsatz, die Ungleichbehandlung zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren zu beseitigen, einverstanden, allerdings nicht auf Kosten von Einnahmenausfällen von rund 1,15 Milliarden Franken. Um die Steuerausfälle zu begrenzen, müssen die Steuersätze der Direkten Bundessteuer überprüft werden. Grundsätzlich stehen Syna und Travail.Suisse einer Neuausgestaltung des Steuersystems auf der Grundlage der individuellen Besteuerung positiv gegenüber, weil diese den gesellschaftlichen Veränderungen und der Gleichstellung von Mann und Frau Rechnung trägt und auch positiv für den Arbeitsmarkt ist. Eine solche Weiterentwicklung des Steuersystems ist aber nur akzeptabel, wenn sich die Steuerausfälle in Grenzen halten.

Weitere Informationen:

Arno Kerst, Präsident

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