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Syna macht Kassensturz mit Valora!

In der Kassensturz-Sendung vom 19. Februar wurden die Valora Agenturverträge kritisch unter die Lupe genommen. Die Gewerkschaft Syna als Sozialpartnerin der Valora begrüsst diese kritische Betrachtung, hegt sie doch erhebliche Zweifel an der tatsächlichen unternehmerischen Selbständigkeit der Agenturen.

 

Seit 2010 wandelt Valora ihre Verkaufsstellen systematisch in Agenturen um. Mittlerweile betrifft das jede dritte Verkaufsstelle. Mit der Begründung, die Agenturen seien selbständige Unternehmen, eröffnet sich für Valora die Möglichkeit, die Mitarbeitenden dieser Verkaufsstellen nach Ablauf eines Jahres aus dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zu entlassen und damit Kosten zu sparen. Die Konsequenz für die als GmbH organisierten Mitarbeitenden sind Arbeitsbedingungen in der gesetzlichen Mindestnorm, was eine klare Verschlechterung ihrer Situation bedeutet.

Syna hat die von Valora benutzten Verträge vom Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht der Universität St. Gallen, überprüfen lassen. Das Ergebnis der Fachstelle zeigt, dass mit diesen Verträgen ein überwiegender Verdacht auf Scheinselbständigkeit vorliegt.

Da Valora aber auf die Selbständigkeit der Agenturen beharrt, hat Syna in der Folge ein neutrales Schiedsgerichtsverfahren gemäss GAV eingeleitet – mit dem klaren Ziel festzustellen, dass die für Valora tätigen Agenturen und somit ihre Arbeitnehmenden, keine selbständigen Unternehmer sind. Syna setzt sich dafür ein, dass die Mitarbeitenden so wieder Anrecht auf die übergesetzlichen Leistungen des GAV haben, und Valora ihre Pflicht als Arbeitgeberin wieder wahrnimmt.

Syna will, dass diese Arbeitssituation bald ein Ende hat und die Mitarbeitenden von Valora wieder in den Genuss von fairen Löhnen, begrenzten Arbeitszeiten und ausreichend Ferien kommen werden. Syna erwartet zudem, dass Valora das neutrale Schlichtungsverfahren ohne weitere Verzögerungen akzeptiert.

Weitere Auskünfte:
Carlo Mathieu, Zentralsekretär, Sektor Dienstleistungen

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