Bäcker-, Konditor-, Confiseurgewerbe

Neuer GAV Bäcker-Konditor ab 01.01.2025 bis 31.12.2028

  • Das Inkrafttreten des neuen GAV ist noch unklar, denn der GAV tritt erst in Kraft, wenn der Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeitserklärung spricht. Die neuen Löhne gelten ab 01.01.2025.
Geltungsbereich GAV
GAV
Schweizerische Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe
Bis wann?
31.12.2028
Wo?
Ganze Schweiz
Für wen?
Alle Mitarbeitenden (Produktion, Verkauf, Gastronomie)
im Verlauf des Jahres 2025
Details, Löhne
13. Monatslohn
Ja (nach Ablauf Probezeit)
Lohnzulagen
Kost und Logis: Morgenessen Fr. 3.50
Mittagessen Fr. 10.00
Nachtessen Fr. 8.00
Logis Fr. 11.50
Aktuelle Lohnerhöhungen
2025: Neue Mindestlöhne (siehe unter Mindestlöhne). Teuerungsausgleich für Mindestlöhne ab 2026.
Arbeitszeit
42 Wochenstunden, kann bis zur Höchstarbeitszeit von 45 Wochenstunden erhöht werden
5-Tage-Woche
Ferien
5 Wochen
Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub
Vaterschaftsurlaub: 10 Tage
Berufsbeitrag

Fr. 120.– pro Jahr / Fr. 10.– pro Monat
Fr. 60.– für Arbeitnehmende, die weniger als 6 Monate beschäftigt werden sowie Teilzeitangestellte, die im Durchschnitt weniger als die Hälfte der normalen Arbeitszeit des Betriebs arbeiten
Rückerstattung für Syna-Mitglieder