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Carrosseriegewerbe

Die rund 14'500 Arbeit­nehmenden der Branche arbeiten mehr­heitlich als Carrossiers und Auto­lackierer in gut 1000, vorwiegend kleineren, Betrieben. Der Wett­bewerbs- und Preis­druck ist ent­sprechend hoch. Gerade des­halb ist es wichtig, dass Syna sich für ein­heitliche und faire Arbeits­be­dingungen ein­setzt. Syna-Mitglieder erhalten die Berufs- und Voll­zugs­kosten­beiträge er­stattet.
Geltungsbereich GAV
GAV
carrosserie suisse
Bis wann?
31.12.2025
Wo?
Ganze Schweiz. Ausnahmen: Kanton Jura, Verwaltungsbezirk Berner Jura, Kanton Genf (nur für die Mindestlöhne)
Für wen?
Fachangestellte, teilweise Lernende, ausgenommen Kader
AVE
Nein
Details, Löhne
Mindestlöhne
Schweiz (ohne GE, TI)

Fr. pro Monat

a) Gelernte Arbeitnehmende des Carrosseriegewerbes (mit EFZ)

  • erste 2 Jahre nach EFZ
4'625
  • mehr als 2 Jahre nach EFZ
4'825

b) Arbeitnehmende EBA

  • erste 2 Jahre nach EBA
4'175
  • mehr als 2 Jahre nach EBA
4'325

c) Arbeitnehmende ohne Lehrabschluss

  • bis 7 Jahre Berufserfahrung
4'125
  • mehr als 7 Jahre Berufserfahrung
4'325
Kanton Tessin

Fr. pro Monat

a) Gelernte Arbeitnehmende des Carrosseriegewerbes (mit EFZ)

  • erste 2 Jahre nach EFZ
4'475
  • mehr als 2 Jahre nach EFZ
4'575

b) Arbeitnehmende EBA

  • erste 2 Jahre nach EBA
4'125
  • mehr als 2 Jahre nach EBA
4'225

c) Arbeitnehmende ohne Lehrabschluss

  • bis 2 Jahre Berufserfahrung
4'000
  • mehr als 2 Jahre Berufserfahrung
4'125
  • nach 7 Jahren Berufserfahrung
4'225
Kanton Genf

Fr. pro Monat

a) Arbeitnehmende EFZ oder CAP

  • 1. Jahr nach Abschluss

4'635

  • mehr als 1 Jahr nach Abschluss

4'820

  • mehr als 2 Jahre nach Abschluss

5'045

  • mehr als 5 Jahre nach Abschluss

5'255

b) Arbeitnehmende mit EBA

  • erste 2 Jahre nach EBA
4'275
  • mehr als 2 Jahre nach EBA
4'355
  • mehr als 5 Jahre nach EBA
4'830

c) Arbeitnehmende ohne Lehrabschluss

  • bis 2 Jahre Berufserfahrung

4'170

  • mehr als 2 Jahre Berufserfahrung

4'275

  • nach 5 Jahren Berufserfahrung
4'585
Aktuelle Lohnerhöhungen
125.– Fr. generell auf den Real- und Mindestlöhnen, im Kanton Tessin 150.– Fr., bis zu einem maximalen Bruttolohn von 6'700.– Fr. und bei Anstellungsdauer von mehr als 6 Monaten
Arbeitszeit
41 oder 42 Wochenstunden, betriebsweise wählbar

Kanton Genf: flexibel
Durchschnitt pro Woche 41 Stunden, pro Monat 177,7 Stunden
Ferien
Je nach Wochenarbeitszeit (41/42 Wochenstunden)
Bis vollendetem 20. Altersjahr: 30/25 Arbeitstage
Ab zurückgelegtem 20. Altersjahr: 25/20 Arbeitstage
Ab zurückgelegtem 49. Altersjahr: 30/25 Arbeitstage
Ab zurückgelegtem 59. Altersjahr
Berufsbeitrag
Vollzugskostenbeitrag Fr. 10.– pro Monat
Bildungsbeitrag Fr. 20.– pro Monat
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