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Chemie-, Pharmaindustrie

Die Chemie- und Pharmaindustrie ist mit rund 70'000 Mitarbeitenden die wichtigste Exportbranche der Schweiz. Syna setzt sich dafür ein, dass die Branche in der Schweiz weiterhin nicht nur forscht und entwickelt, sondern auch produziert – und dazu faire Arbeitsbedingungen bietet. Der GAV beinhaltet eine besondere Bestimmung: Bei Massenentlassungen müssen Mitarbeitende ab 55 mindestens 4 Monate im Voraus über eine Kündigung informiert werden. Syna-Mitglieder erhalten die Berufs- und Vollzugskostenbeiträge erstattet.
Geltungsbereich GAV
GAV
Basler Pharma-, Chemie- und Dienstleistungsunternehmen VBPCD
Bis wann?
Automatische jährliche Verlängerung
Wo?
Unternehmen: Bayer (Schweiz) AG, Zweigniederlassung CropScience Produktion, Brenntag Schweizerhall AG, Clariant Produkte (Schweiz) AG, DSM Nutritional Products AG, DSM Nutritional Products AG, Zweigniederlassung Werk Sisseln, F. Hoffmann-La Roche AG, Novartis Pharma AG, Novartis Pharma Schweizerhalle AG, Novartis Pharma Stein AG, Novartis Animal Health AG, CABB AG (früher: SF-Chem AG), Syngenta Crop Protection, Münchwilen AG
Für wen?
Alle Angestellten der Vertragsfirmen, ausgenommen Mitarbeitende mit einem individuellen Arbeitsvertrag, insbesondere Lernende und Aushilfen
AVE
Nein
Details, Löhne
Mindestlöhne
Anhand von firmenspezifischen Lohnsystemen festgelegt
13. Monatslohn
Firmenspezifisch
Lohnzulagen
Bereiche ohne Jahresarbeitszeit
Arbeit über 43 Stunden pro Woche: 25%
Samstagsarbeit: 25%
Abendarbeit: 50%
Nachtarbeit: 50%
Sonntags- und Feiertagsarbeit: 75%

Bereiche mit flexiblen Arbeitszeitmodellen
Samstagsarbeit: 25%
Abendarbeit: 50%
Nachtarbeit: 50%
Sonntags- und Feiertagsarbeit: 75%

Schichtarbeit
Arbeit über 43 Stunden pro Woche: 25%
Samstagsarbeit: 25%
Samstagsarbeit bei ununterbrochenem Betrieb: 50%
Abendarbeit: 50%
Nachtarbeit: 50%
Sonntags- und Feiertagsarbeit: 75%
Sonntags- und Feiertagsarbeit bei ununterbrochenem Betrieb: 100%
Aktuelle Lohnerhöhungen
Firmenspezifisch
Arbeitszeit
40 Stunden / Woche
Ferien
Bis Kalenderjahr, in dem das 20. Altersjahr vollendet wird: 27 Arbeitstage
Bis Kalenderjahr, in dem das 45. Altersjahr vollendet wird: 25 Arbeitstage
Kalenderjahr, in dem das 46. Altersjahr vollendet wird: 26 Arbeitstage
Kalenderjahr, in dem das 47. Altersjahr vollendet wird: 27 Arbeitstage
Kalenderjahr, in dem das 48. Altersjahr vollendet wird: 28 Arbeitstage
Kalenderjahr, in dem das 49. Altersjahr vollendet wird: 29 Arbeitstage
Vom Kalenderjahr an, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird: 30 Arbeitstage
Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub
Mutterschaftsurlaub: 18 Wochen, maximal 4 Wochen während der Schwangerschaft
Vaterschaftsurlaub: 6 Tage, 1 Tag am Tag der Niederkunft, 5 Tage zusammenhängend innerhalb eines Zeitraums von 60 Tagen nach der Geburt
Vorruhestand
Firmenspezifisch
Berufsbeitrag
Vertragsspezifisch
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