Skip to main content

Holzindustrie

Der aktuelle GAV gilt für grosse Sägewerke und kleine Sägereibetriebe, aber auch Hobelwerke, Betriebe für Holzverpackung und Paletten sowie Hersteller von Zäunen. Fast alle gehören dem Arbeitgeberverband «Holzindustrie Schweiz» an und sind dadurch dem GAV unterstellt. Deshalb ist der Rückhalt trotz fehlender AVE auch bei den Arbeitnehmenden gross. Wir fordern dafür eine faire Entlohnung und mehr Investitionen in Sicherheit und Weiterbildung. Syna-Mitglieder erhalten die Berufs- und Vollzugskostenbeiträge erstattet.
Geltungsbereich GAV
GAV
Schweizerische Holzindustrie: Sägereigewerbe/Verpackungen/Zaunfabriken
Bis wann?
Verlängert sich ohne Kündigung automatisch um 1 Jahr
Zusatzvereinbarung 2020-2021
Wo?
Ganze Schweiz
Für wen?
Alle Mitarbeiter, ausgenommen kaufmännisches Personal, leitende Angestellte und Lernende
AVE
Nein
Details, Löhne
Mindestlöhne
 

Fr./Mt.

Fr./h

Berufsleute, qualifizierte Fachkräfte

4'975

26.89

Angelernte Arbeitnehmende

4'454

24.07

Ungelernte Arbeitnehmende

3'991

21.57

Berufsleute EFZ

Jahr nach der Lehre

Fr./Mt.

 

1. Jahr

4'378

88%

2. Jahr

4'577

92%

3. Jahr

4'776

96%

4. Jahr

4'975

100%

Berufsleute EBA

Jahr nach der Lehre

Fr./Mt.

 

1. Jahr

3'940

90%

2. Jahr

4'119

90%

3. Jahr

4'298

90%

4. Jahr

4'477

90%

13. Monatslohn
Ja (nach der Probezeit)
Lohnzulagen
Schichtarbeit: gemäss GAV Art. 7
Arbeitszeit
42,5 Wochenstunden
Ferien
4 Wochen
Ab 50. Altersjahr und 8 Dienstjahren: 5 Wochen
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ablehnen Akzeptieren