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Metallbau

Die Branche zur Herstellung und Installation von Metallprodukten umfasst schweizweit rund 15'000 Arbeit­nehmende in gut 2'400 Betrieben. Dazu gehören Schlosser/-innen und Metallbauer/-innen, aber auch Hufschmied/-innen und Landmaschinen­mechaniker/-innen. Dank dem GAV ist der gleitende Ruhestand ab dem 58. Altersjahr möglich. Syna-Mitglieder erhalten die Berufs- und Vollzugs­kosten­beiträge erstattet.
Geltungsbereich GAV
GAV
AM Suisse (vormals Schweizerische Metall-Union)
Bis wann?
2027
Wo?
Ganze Schweiz ausser Kantone BL sowie VD, VS und GE im Schlosser- und Metallbaugewerbe
Für wen?
Alle Berufsarbeiter/-innen im Schlosser-, Metallbau-, Landtechnik-, Schmiede- und Stahlbaugewerbes, ausgenommen Lernende
AVE
Ja
Details, Löhne
Mindestlöhne
Metallbauer/-in EFZ (Metallbau/Schmiedearbeiten/Stahlbau)

Berufs- oder Branchenerfahrung*

pro Monat (40-Stundenwoche) 

pro Monat (41-Stundenwoche) 

pro Stunde

1. und 2. Jahr

 4'290.00

4'400.00

24.70

3. und 4. Jahr

4'485.00

4'600.00

25.85

ab 5. Jahr

4'680.00

4'800.00

26.95

Metallbaupraktiker/-in EBA

Berufs- oder Branchenerfahrung*

pro Monat (40-Stundenwoche) 

pro Monat (41-Stundenwoche) 

pro Stunde

1. und 2. Jahr

3'900.00

4'000.00

22.45

3. und 4. Jahr

3'997.50

4'100.00

23.05

ab 5. Jahr

4'095.00

4'200.00

23.60

Angelernte im Fachbereich Metallbauer/-in, Metallkonstrukteur/-in

Berufs- oder Branchenerfahrung*

pro Monat (40-Stundenwoche) 

pro Monat (41-Stundenwoche) 

pro Stunde

1. und 2. Jahr

3'607.50

3'700.00

20.80

3. und 4. Jahr

3'753.75

3'850.00

21.65

ab 5. Jahr

3'900.00

4'000.00

22.45

Schmied/-in, Hufschmied/-in, Landmaschinenmechaniker/-in mit EFZ

Berufs- oder Branchenerfahrung*

pro Jahr 

pro Monat

pro Stunde

1. und 2. Jahr

55'900.00

4'300.00

23.55

3. und 4. Jahr

58'500.00

4'500.00

24.65

ab 5. Jahr

61'100.00

4'700.00

25.75

Angelernte im Fachbereich Schmied/-in, Hufschmied/-in, Landmaschinenmechaniker/-in

Berufs- oder Branchenerfahrung*

pro Jahr 

pro Monat 

pro Stunde

1. und 2. Jahr

48'100.00

3'700.00

20.25

3. und 4. Jahr

50'050.00

3'850.00

21.10

ab 5. Jahr

52'000.00

4'000.00

21.90


* Die Berufserfahrung gilt ab dem 1.1. des darauffolgenden Jahres, in welchem die oder der Arbeitnehmende das 20. Altersjahr erfüllt.

Diese Bestimmungen gelten nicht für BL und BS sowie die Branchenbereiche der Schlosser/-innen und Metallbauer/-innen in den Kantonen VS, VD und GE.

Aktuelle Lohnerhöhungen
2024: generelle 85.00 Fr. / 0.75% der Lohnsumme individuell
Arbeitszeit
Flexible Jahresarbeitszeit, betriebsweise wählbar 40 oder 41 Wochenstunden
Ferien
Bis 20. Altersjahr: 25 Arbeitstage
Ab vollendetem 20. Altersjahr: 23 Arbeitstage
Ab vollendetem 50. Altersjahr: 25 Arbeitstage
Ab vollendetem 60. Altersjahr: 30 Arbeitstage
Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub
3 Tage Vaterschaftsurlaub
Vorruhestand
Gleitender Ruhestand ab 58. Altersjahr
Berufsbeitrag
20.– Fr. pro Monat
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