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Plattenlegergewerbe

Der GAV für die Plattenlegerbranche bis 31.12.2025 verlängert. Syna verhandelt im Jahr 2024 und 2025 einen neuen GAV der ab 01.01.2026 in Kraft treten wird.Die effektiven Löhne der dem L-GAV unterstellten Arbeitnehmenden der Lohnkategorien A, B, C1, C2, D1, D2 und D3 wurden für das Jahr 2024 um CHF 70.00 pro Monat erhöht.Die effektiven Lehrlingslöhne bestehender Lehrverhältnisse wurden für das Jahr 2024 um 2% erhöht.Die Mindestlöhne wurden für das Jahr 2024 nicht erhöht.

Geltungsbereich GAV
GAV
Schweizerisches Plattenleger- und Ofenbauergewerbe feusuisse
Bis wann?
2025
Wo?
ganze Schweiz ausser Kantone BS, BL, FR, GE, JU, NE, TI, VD, VS
Für wen?
Plattenleger-/innen und Ofenbauer/-innen
AVE
Ja
Details, Löhne
Mindestlöhne
  Fr. pro Monat Kategorie A 5'270 Kategorie B 4'770 Kategorien C1 und C2 4'295 Kategorie D1 (85 % von A) 4'480 Kategorie D2 (87 % von A) 4'585 Kategorie D3 (94 % von A) 4'954 Lernendenlöhne   Fr. pro Monat EFZ, 1. Lehrjahr 750 EFZ, 2 Lehrjahr 900 EFZ, 3. Lehrjahr 1'200 Zusatzlehre EFZ, 2. Lehrjahr 1'550 Zusatzlehre EFZ, 3. Lehrjahr 2'000 EBA, 1. Lehrjahr 620 EBA, 2. Lehrjahr 750 Verkürzte EFZ-Lehre nach EBA, 2. Lehrjahr 900 Verkürzte EFZ-Lehre nach EBA, 3. Lehrjahr 1'200
Lohnzulagen
Mittagessen: 250.– Fr. pro Monat oder 18.– Fr. pro Mahlzeit
Arbeitszeit
Normalarbeitszeit 41 Wochen­stunden, flexibel zwischen 36 und 47 Wochen­stunden
Ferien
Bis vollendetem 20. Altersjahr: 25 TageAb vollendetem 20. Altersjahr: 25 TageAb vollendetem 50. Altersjahr: 27 Tage
Berufsbeitrag
25.– Fr. pro Monat für alle Arbeitnehmenden5.– Fr. pro Monat für Lehrlinge
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