Am 1. November 2019 ist Syna zusammen mit den Partnerorganisationen Transfair und VPE dem GAV der Netzinfrastruktur-Branche offiziell beigetreten. Dank der GAV-Mitgliedschaft haben die Syna-Mitglieder der Branche endlich die gleichen Rechte wie ihre Kolleginnen und Kollegen. Vor allem wird ihnen der Berufsbeitrag zurückerstattet. Zudem können auch wir ihre Interessen gegenüber den Arbeitgeberverbänden verteidigen. Und Schliesslich kann sich Syna nun in der paritätischen Kommission angemessen für die Einhaltung des GAV einsetzen.
Geltungsbereich GAV
GAV
Schweizerische Netzinfrastruktur-Branche
Bis wann?
Unbestimmt (nächste mögliche Kündigung: Ende 2021)
Wo?
Ganze Schweiz
Für wen?
Alle Mitarbeitenden inklusive Lernenden, ausgenommen administratives Personal, Planung und Projektierung
Bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 49. Altersjahr vollendet wird: 25 Arbeitstage Vom Kalenderjahr an, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird: 30 Arbeitstage