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Respekt bitte!

Diskriminierung gehört für viele Frauen noch immer zum Arbeitsalltag. Die Erfahrungen mit Diskriminierung sind vielfältig und reichen von geringerem Lohn für die gleiche Arbeit über sexuelle Belästigung bis hin zu physischer und psychischer Gewalt.

In den letzten 12 Monaten haben 15 Prozent der Arbeitnehmerinnen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt und 50 Prozent waren im Laufe ihrer Karriere schon damit konfrontiert. Das zeigen die Zahlen des Bundes. Diese traurige Realität ist inakzeptabel.

Das berufliche Umfeld sollte ein sicherer Rahmen und ein Ort der Entfaltung sein, doch für zu viele Menschen stellt es eher einen Ort des Unwohlseins dar oder gar der Angst. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird zu wenig thematisiert. Um diese wirksam zu bekämpfen, darf das nicht so bleiben.

Opfer- statt Täterperspektive

Sexuelle Belästigung wird durch die Perspektive des Opfers definiert, nicht durch die Absicht des Belästigenden. Der missbräuchliche Charakter einer Handlung oder Äusserung ergibt sich aus der subjektiven Wahrnehmung des Opfers. Dabei umfasst sexuelle Belästigung alle obszönen oder unangemessenen Handlungen, Kommentare zum Aussehen sowie sexistische Witze. Belästigung kann auch über Kommunikationsmittel wie Telefonanrufe, E-Mails, Nachrichten usw. erfolgen und stellt einen Kontakt dar, der vom Empfänger nicht gewünscht ist. Einschüchterung, Verfolgung, Drohungen, Nötigung oder Kontrolle verletzen die Integrität des Opfers.

Sprechen wir darüber!!

An der Syna-Gleichstellungskonferenz am 29. November 2024 werden wir das Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz behandeln. Durch die Präsentationen von Mirjam Gasser, Vertreterin des Gleichstellungsbüros Zürich, und Anne-Beatrice Schmatz, Expertin für Gewaltprävention, erhalten wir spannende Einblicke in das Thema. Die Konferenz bietet die Gelegenheit, Erfahrungen auszutauschen und Strategien zur Bekämpfung von Diskriminierung durch Belästigung zu entwickeln.

Gratisarbeit ab November

Wirtschaftliche Diskriminierung ist das andere grosse Problem, mit dem Frauen in ihrem Berufsleben allzu oft konfrontiert sind. In der Schweiz liegt der Durchschnittslohn der Männer bei 8317 Franken pro Monat, während Frauen durchschnittlich 6817 Franken verdienen. Jedes Jahr veröffentlicht der Bund mehrfach Statistiken, die den Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen aufzeigen und erklären sollen. Die Zahlen variieren je nach Region, Beruf, Hierarchiestufe, Alter und ob es sich um den privaten oder öffentlichen Sektor handelt. Egal, wie man den Einkommensunterschied zwischen den Geschlechtern erklären möchte, die Differenz bleibt bestehen, und ein grosser Teil davon lässt sich auch durch die genannten Kriterien nicht rechtfertigen.

In Europa beträgt der durchschnittliche Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen 15,4 Prozent. Dies entspricht bei einem vollen Arbeitspensum 39 Tagen unbezahlter Arbeit. Plakativ ausgedrückt: Ab dem 6. November, am späten Vormittag, arbeiten europäische Frauen im Durchschnitt bis Jahresende unbezahlt. In der Schweiz liegt der durchschnittliche Einkommensunterschied bei 18 Prozent, was bedeutet, dass Frauen hierzulande noch früher im Herbst ohne Bezahlung arbeiten.

Angesichts dieser Zahlen wird auch die wirtschaftliche Diskriminierung von Frauen ein zentrales Thema an der diesjährigen Syna- Gleichstellungskonferenz sein. Gemeinsam entwickeln wir unsere gewerkschaftlichen Positionen für 2025. Du bist herzlich eingeladen, mit uns zu debattieren.

Mitglieder können kostenlos an der Konferenz teilnehmen. Zudem übernimmt Syna für Mitglieder die Fahrspesen (ÖV 2. Klasse) und das Mittagessen. Die Konferenz wird auf Deutsch, Französisch und Italienisch simultan übersetzt.

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