Von Christa Imhof auf 7.10.2020
Kategorie: Uri

GAV Elektro allgemeinverbindlich erklärt

Die GAV-Parteien in der Schweizerischen Elektrobranche haben einen neuen GAV vereinbart. Dieser gilt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2023.  

Unsere Mitglieder wurden anfangs dieses Jahres mit dem üblichen Flyer über die wichtigsten Anpassungen der Elektrobranche informiert. Die GAV-Parteien in der Schweizerischen Elektrobranche hatten im vergangenen Herbst einen neuen GAV vereinbart. Dieser gilt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2023. Nun hat der Bundesrat diesen GAV der Allgemeinverbindlichkeit vom 01.10.2020 bis zum 31.12.2023 unterstellt.