Die Kommission, in der die Sozialpartner und der Kanton vertreten sind, spielt eine wichtige Rolle zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen in der grössten Wirtschaftsregion der Schweiz.
An seiner Sitzung vom 11. Juli hat der Regierungsrat Petra Fembek, Syna-Regionalverantwortliche Zürich/Schaffhausen, in die Tripartite Kommission (TPK) des Kantons Zürich gewählt. Sie tritt die Nachfolge von Peter Schmidt an.Sozialpartnerschaft weiterbringen
Wenn Löhne und Arbeitszeiten wieder vermehrt unter Druck geraten und die Sozialpartnerschaft hinterfragt wird, spielt die TPK als Kontroll- und Schlichtungsgremium eine wichtige Rolle. Es ist deshalb zentral, dass Syna – und damit auch ihr Dachverband Travail.Suisse – in der Kommission vertreten ist. Petra Fembek freut sich auf die neue Aufgabe: «Zusammen mit den Vertretern der Sozialpartner und den Verantwortlichen des Kantons möchte ich einen konstruktiven Dialog pflegen – aber auch die Interessen der Arbeitnehmenden im Kanton Zürich dezidiert einbringen. Nur so können wir die Sozialpartnerschaft weiterbringen sowie Löhne und Arbeitsbedingungen schützen.»
Hintergrund
Tripartite Kommission…
Zur Kontrolle des Arbeitsmarkts existieren in den Kantonen sowie auf Bundesebene sogenannte Tripartite Kommissionen mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie der Behörden.
…zum Beispiel im Kanton Zürich
Die TPK des Kantons Zürich besteht aus 12 Mitgliedern, jeweils vier vertreten die Arbeitnehmenden, die Arbeitgeber sowie den Kanton. Für die Arbeitnehmenden sind neben Syna/Travail.Suisse auch die Unia, der Kaufmännische Verband und der kantonale Gewerkschaftsbund vertreten. Präsidiert wird die Kommission vom Leiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit.
Die TPK legt fest, in welchen Branchen ohne allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) die gesetzlich festgelegten Kontrollen von Arbeits- und Lohnbedingungen stattfinden. Zudem kontrolliert sie die Einhaltung von Normalarbeitsverträgen mit zwingenden Mindestlöhnen.
Bei Fällen von Lohndumping führt die TPK Verständigungsverfahren für Lohnnachzahlung und für Vertragsanpassungen durch. Wenn es in einer Branche grössere Lohnprobleme gibt, kann die TPK beim Regierungsrat die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung eines GAV beantragen – oder die Einführung eines Normalarbeitsvertrags, wenn es in der Branche keinen GAV gibt.