Von Cátia Mendes auf 22.2.2019
Kategorie: Zug/Innerschwyz

Rückerstattung der Berufsbeiträge für 2018

Auf der Lohnabrechnung findest du einen Abzug für den Vollzug des Gesamtarbeitsvertrags (GAV). Als Syna-Mitglied bekommst du den Betrag von uns wieder zurück (maximal 80% des Mitgliederbeitrags).

So gehst du vor:


Sobald wir alle Unterlagen von dir erhalten haben, verrechnen wir den Betrag mit deinem Mitgliederbeitrag.


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Kontaktiere das Regionalsekretariat Schwyz, wir stehen dir gerne zur Verfügung.