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Autogewerbe: Verhandlungen führen zu gutem Ergebnis

Die gelebte Sozialpartnerschaft zwischen den beiden Verhandlungsdelegationen hat im Aargau Tradition. Gegenseitige Verständnis, Vertrauen und gebührender Respekt sind Voraussetzung für das beidseitige Weiterkommen bezüglich Weiterentwicklung eines Gesamtarbeitsvertrages. 

Rohstoffe auf dem Weltmarkt sind wegen erhöhter Nachfrage knapp. Handelswege wurden unterbrochen. Dazu kommt die fortschreitende Elektrifizierung in der Personenwagen-Branche, welche einen Rückgang der Erbringung von Service-Dienstleistungen in den Autogaragen nach sich zieht. Dazu stiegen die Lebensmittelpreise und die Kosten für Strom und fossile Brennstoffe sind explodiert. Auch die Krankenkassenprämien steigen. 

Verhandlungsergebnis

Unter Berücksichtigung all dieser nicht einfachen Voraussetzungen konnte ein gutes Verhandlungsergebnis in der Autogewerbebranche erzielt werden:

  • Generelle Lohnerhöhung per 1. Januar 2023 von 110 Franken (brutto)
  • Neuer Gesamtarbeitsvertrag per 1. Januar 2023 (beinhaltet 3 Tage mehr Ferien)
  • Anpassung der Mindestlöhne in den meisten Kategorien um 50 Franken mit dem Ziel, innert zweier Jahre ein Mindestlohnniveau auch für Hilfsarbeiter/-innen und Detailhandelsassistent/-innen von 4000 Franken zu erreichen
Fachkräftemangel stärkt die Arbeitnehmerschaft

Zahlreiche Branchen buhlen um die Gunst der Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt und suchen krampfhaft neues Personal. Nach zwei Jahrzenten Stellenprozent-Optimierung (Abbau), verstärkt durch den Abgang der Beschäftigten der Babyboomer-Generation, ist eine Kehrtwende zu erkennen – bessere Produkte und Dienstleistungen durch mehr Personal. Die Firmen suchen branchenübergreifend nach Personal von geringem bis hohem Ausbildungsniveau.

Übrigens bietet sich unter den jetzigen Voraussetzungen eine sehr gute Gelegenheit, bei der Chefin oder beim Chef eine individuelle Lohnerhöhung zu platzieren.

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