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Rückerstattung Berufsbeiträge 2021

Als Syna-Mitglied hast du Anspruch auf die Rückerstattung deiner vom Lohn abgezogenen Berufs-/Vollzugskostenbeiträge

Was ist ein Berufs-/Vollzugskostenbeitrag?

Das ist ein obligatorischer Lohnabzug für paritätisch finanzierte und verwaltete Vertragsvollzugskosten und allfällige Bildungsfonds. Er wird auch Vollzugskosten-, Solidaritäts- oder Bildungsbeitrag genannt.

Wie weiss ich, ob ich eine Rückerstattung zugute habe?

Branchen mit einem Gesamtarbeitsvertrag haben in der Regel diese Berufs-/Vollzugskostenbeiträge. Prüfe deine Lohnabrechnungen, dort ist der monatliche Abzug angegeben.

Wie fordere ich diese Abzüge wieder zurück?

In der Regel erhältst du Anfang Jahr einen entsprechenden Quittungsbeleg von deinem Arbeitgeber. Schick uns diesen Beleg umgehend zu. Wichtig: Ohne den Beleg ist eine Rückerstattung leider nicht möglich.

Mit welcher Rückerstattung kann ich rechnen?

Syna erstattet dir Max. 80% deines Mitgliederbeitrages zurück. Dies wird direkt mit deinen Mitgliederbeiträgen 2022 verrechnet.