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Lohnerhöhung bei Apodro

Die erfolgreiche Sozialpartnerschaft zwischen Syna und Apodro (Apotheken Drogerien) zahlt sich aus: Im Jahr 2023 wird allen Mitarbeitenden ein Teuerungsausgleich von 3 Prozent gewährt. Auch die Mindestlöhne werden erhöht. Dafür wird Apordro als verlässlicher und zeitgemässer Arbeitgeber wahrgenommen.

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zwischen Apodro und Syna ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Es ist für Syna in der Deutschschweiz die erste Sozialpartnerschaft mit einer Apothekenkette. Und sie zahlt sich aus: Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Apodro wollen die Teuerung von 3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ausgleichen und die Löhne entsprechend erhöhen. Zudem wurden die Mindestlöhne auf 13x4500 Franken angehoben. Dieser Schritt soll ein Beispiel für die gesamte Branche sein. Die hochstehenden Leistungen der Mitarbeitenden in Apotheken und Drogerien müssen jetzt und in Zukunft angemessen honoriert und wertgeschätzt werden.

Arbeitgeberverbände vermeiden Dialog

Die Sozialpartnerschaft hat auch für Apodro positive Folgen. Die Apothekenkette mit 16 Standorten wird als verlässlicher und zeitgemässer Arbeitgebende wahrgenommen und erhält jeden Monat viele Bewerbungen. Es ist bedauerlich, dass sich die Arbeitgeberverbände der Apotheken, wie Pharmasuisse oder der Apothekerverband des Kantons Zürich (AVKZ), nach wie vor weigern, mit den Gewerkschaften in einen Dialog zu treten. Leidtragende sind die Angestellten in Apotheken und Drogerien. Um die Arbeitgeberverbände zum Umdenken zu bewegen, hilft vor allem eines: Sich einer Gewerkschaft anschliessen. Syna bleibt dran und setzt sich weiter dafür ein, die Arbeitgebenden für konstruktive Verhandlungslösungen zu gewinnen. 

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