Wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlt
Leider gibt es immer wieder Arbeitnehmende, die ihren Lohn trotz Erbringung der Arbeitsleistung nicht erhalten. Syna unterstützt dich in solchen Fällen und verhilft dir zu deinem Recht.
Wenn dein Lohn am Ende des Monats nicht auf dem Konto liegt, solltest du umgehend die folgenden Schritte unternehmen:
Schriftliche Mahnung
Fordere den Arbeitgeber eingeschrieben schriftlich zur sofortigen Lohnzahlung auf und setze ihm eine 1-wöchige Frist, um der Lohnnachzahlung nachzukommen. Drohe im gleichzeitig an, die Arbeitsstelle zu verlassen, wenn die Lohnzahlung innert Frist nicht eintrifft.
Verzichtet der Arbeitgeber auf die Lohnüberweisung, so darfst du die Arbeitsstelle fristlos gerechtfertigt verlassen und eine Anmeldung bei der Arbeitslosekasse machen.
Schuldanerkennung einholen
Trifft die Lohnzahlung nicht ein, dann versuche, bei deinem Arbeitgeber wenigstens eine Schuldanerkennung einzuholen. Er soll handschriftlich bestätigen, dass du an den vorgelegten Zeiten gearbeitet hast und dir der Lohn für die betreffenden Monate zusteht. Im Idealfall unterzeichnet der Arbeitgeber die von ihm ausgestellte Lohnabrechnung und die vorhandenen Arbeitszeitkontrollblätter.
Betreibung
In der Folge kann der Arbeitgeber betrieben werden. Sollte der Arbeitgeber Rechtsvorschlag erheben, so muss die Blockade des Verfahrens aufgehoben werden. Fehlt eine Schuldanerkennung, so muss allenfalls der langwierige Weg eines ordentlichen Gerichtsverfahrens eingeschlagen werden.
Konkursandrohung
Wurde der Rechtsvorschlag beseitigt, kann mit dem Fortsetzungsbegehren in der Folge eine Konkursandrohung initiiert werden. Verzichtet der Arbeitgeber nach wie vor darauf, den offenen Lohn zu begleichen, so kann beim Gericht das Konkursbegehren eingereicht werden.
Antrag auf Insolvenzentschädigung
Wird über den Arbeitgeber der Konkurs eröffnet, so muss bei der Arbeitslosenkasse innert 60 Tagen der Antrag auf Insolvenzentschädigung (IE-Antrag) gestellt werden. Ein solcher IE-Antrag kann auch gestellt werden, wenn der Konkurs nicht eröffnet wird, weil kein Gläubiger bereit ist, den Gerichtskostenvorschuss zu bezahlen.
Syna unterstützt dich
Der beschriebene – eher komplexe Ablauf – verdeutlicht, dass Arbeitnehmende ohne rechtliche Unterstützung Gefahr laufen, den einen oder anderen wichtigen Verfahrensschritt nicht richtig auszuführen. Wir raten dir in einem solchen Fall deshalb, umgehend unsere Unterstützung einzufordern. Syna sorgt auch dafür, dass die einzelnen Schritte ohne zeitliche Verzögerungen erfolgen, sodass die Insolvenzentschädigung nicht aufgrund einer Verletzung der Schadenminderungspflicht des Versicherten abgelehnt wird.
Die Insolvenzentschädigung deckt nur die offenen Lohnanteile der letzten 4 Monate vor dem letzten geleisteten Arbeitstag. Eine Eingabe der Forderungen im Konkursverfahren führt erfahrungsgemäss selten zu einer weiteren Lohnnachzahlung – vielfach wird das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt, oder den Arbeitnehmenden werden Verlustscheine über den verbliebenen offenen Lohn ausgestellt.
Solltest du von einem Insolvenzfall betroffen sein, so melde dich in deinem Regionalsekretariat, wir unterstützen dich gerne.