Rückerstattung der Berufsbeiträge für 2018
Auf der Lohnabrechnung findest du einen Abzug für den Vollzug des Gesamtarbeitsvertrags (GAV). Als Syna-Mitglied bekommst du den Betrag von uns wieder zurück (maximal 80% des Mitgliederbeitrags).
So gehst du vor:
- Verlange bei deinem Arbeitgeber den Quittungsbeleg deiner Branche (z. B. Parifonds-, Gimafonds- oder spbh-Beleg).
- Sende den Beleg an das Regionalsekretariat Luzern.
- Falls du bei einem Personalverleih angestellt bist, sende uns den Lohnausweis.
Sobald wir alle Unterlagen von dir erhalten haben, verrechnen wir den Betrag mit deinem Mitgliederbeitrag.
Fragen?
Kontaktiere das Regionalsekretariat Luzern, wir stehen dir gerne zur Verfügung.