Von Region Luzern auf 16.1.2019
Kategorie: Luzern

Rückerstattung der Berufsbeiträge für 2018

Auf der Lohnabrechnung findest du einen Abzug für den Vollzug des Gesamtarbeitsvertrags (GAV). Als Syna-Mitglied bekommst du den Betrag von uns wieder zurück (maximal 80% des Mitgliederbeitrags). 

So gehst du vor:


Sobald wir alle Unterlagen von dir erhalten haben, verrechnen wir den Betrag mit deinem Mitgliederbeitrag.


Fragen?
Kontaktiere das Regionalsekretariat Luzern, wir stehen dir gerne zur Verfügung.