Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung 2023
Prämienverbilligung für den Kanton Obwalden
Das Antragsformular für die Prämienverbilligung 2023 kann ab Januar 2023 beim Volkswirtschaftsdepartement oder direkt im Internet unter Obwalden – Prämienverbilligung (IPV) (ow.ch) bestellt werden. Es wird anschliessend per Post zugestellt. Die Prämienverbilligung im Kanton Obwalden wird auf Anmeldung oder Antrag berechnet. Personen, die Prämienverbilligung beantragen wollen, haben ein Anmelde oder Antragsformular einzureichen. Aufgrund der letzten definitiven und rechtskräftigen Steuerveranlagung wird den voraussichtlich anspruchsberechtigten Personen Mitte Dezember ein Anmeldeformular zugestellt.
Wer Mitte Dezember kein Anmeldeformular erhalten hat, aber einen Anspruch geltend machen will, kann dies mit Hilfe des Antragsformulars bestellen. Die Antragsformulare können ab Anfangs Januar bis 22. Mai 2023 bei der Prämienverbilligung bestellt werden. Die Formulare sind bis spätestens 31. Mai 2023 vollständig ausgefüllt und unterschrieben im adressierten Rückantwortcouvert an die Prämienverbilligung (IPV) einzureichen.
Kontakt: Prämienverbilligung (IPV), St. Antonistrasse 4, 6060 Sarnen, 041 666 63 05, praemienverbilligung@ow.ch
Kanton Nidwalden Prämienverbilligung 2023
Der Versand der Antragsformulare für die Prämienverbilligung 2023 an die voraussichtlich bezugsberechtigten Personen im Kanton Nidwalden erfolgt Mitte März 2023. Für Personen, die kein Antragsformular erhalten, steht dieses gegen Ende März auf dieser Seite online zur Verfügung. Prämienverbilligung (IPV) | Ausgleichskasse Nidwalden (aknw.ch)
Kontakt: Ausgleichskasse Nidwalden, Stansstaderstrasse 88, 6371 Stans, 041 618 51 00