Skip to main content

Ein Sozialwerk mit Systemfehlern

Vor einem Jahr wurde in der Schweiz die Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose eingeführt. Das neue Sozialwerk sollte verhindern, dass Ausgesteuerte kurz vor der Pensionierung auf Sozialhilfe angewiesen sind. Doch die Hürden, Überbrückungsleistungen zu bekommen, sind so hoch, dass kaum jemand davon profitieren kann.

Die Freude war gross, als die Schweiz vor einem Jahr ein neues Sozialwerk, eine Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose, einführte. Das Gesetz sollte verhindern, dass ältere Ausgesteuerte, die kaum noch eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, zuerst fast ihr ganzes Altersguthaben aufbrauchen müssen oder direkt in die Sozialhilfe abrutschen – der Beginn der Altersarmut! Die Überbrückungsleistungen wurden anfänglich als effizientes und soziales Auffangnetz gelobt. Doch als das Parlament nach einer heftigen Debatte das Gesetz verabschiedete, war davon nicht mehr viel übrig. Aus Angst vor zu grossen Ausgaben wurde der Kreis möglicher Leistungsbezüger stark eingeschränkt und nur jene sollen profitieren, die wegen ihres Alters im ersten Arbeitsmarkt keinen Job mehr finden. Alle jene Arbeitslosen, die einen Zwischenverdienst erzielen und sich deshalb länger Anspruch auf Arbeitslosengeld erarbeiten, wurden vergessen.

 Die Fleissigen werden bestraft

Nur wer über 60 und ausgesteuert ist, sowie diverse andere Voraussetzungen erfüllt, erhält eine Überbrückungsrente. Wer hingegen eine Arbeitslosenentschädigung bekommt, unabhängig von der Höhe, hat keinen Anspruch auf eine Überbrückungsrente. Das neue Gesetz beinhaltet einen grundlegenden Fehler, weil dadurch ältere Arbeitslose keine Anreize mehr haben, einen Zwischenverdienst zu erzielen. Sie werden sogar dafür bestraft, wenn sie sich um einen temporären Job bemühen.

Das Gesetz sieht aber vor, dass Arbeitslose sich intensiv um einen neuen Job bemühen und auch befristete Stellen im Zwischenverdienst annehmen. Wem es gelingt, während mindestens zwölf Monaten zu arbeiten und dem zur Folge Arbeitslosenbeiträge bezahlt, hat nach Ablauf der zwei Jahre wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das Taggeld wird jedoch aufgrund des Zwischenverdiensts neu berechnet. Dieser ist meist deutlich tiefer als der Lohn der letzten Festanstellung.

 Abrutschen in die Altersarmut

In dieser Situation müssen viele Arbeitslose auf ihr Erspartes zurückgreifen, um ihren Lebensbedarf zu decken. Möglicherweise müssen sie das Freizügigkeitskapital ihrer Pensionskasse vorbeziehen, was zur Folge hat, dass sie später eine kleinere Pensionskassen-Rente bekommen. Sozialhilfe bekommen sie erst, wenn sie ihr Erspartes fast ausgegeben haben und die Übergangsrente erst, wenn auch dieses Kapital weitgehend aufgebraucht ist. So haben Erwerbslose kurz vor der Pension kaum mehr eine Chance, je aus der Armut herauszufinden, dies, obwohl sie auf ein langes Erwerbsleben zurückblicken können. Stossend ist auch: Sobald klar ist, dass jemand nach der Pensionierung auf Ergänzungsleistungen angewiesen ist, kein Anspruch auf Überbrückungsrente mehr besteht.

 Der Fehlentwicklung entgegen wirken

Vom neuen Sozialwerk konnten nur ein paar Hundert Personen profitieren. Das sind nicht mal halb so viele, mit dem das Parlament gerechnet hat. Diese Fehlentwicklung will Paul Rechsteiner mit einer Interpellation an die zuständige Behörde stoppen. Der SP-Ständerat sieht dringenden Handlungsbedarf. Erfahrungen der RAVs, Sozialämter und Vollzugsbehörden hätten gezeigt, dass die Überbrückungsleistungen wegen den restriktiven Bedingungen trotz grossem Bedarf nur in wenigen Fällen zum Tragen kommen. Dies sei umso gravierender, weil sich die Lage der über 60-Jährigen verschlimmert hat und die Arbeitslosenquote in dieser Altersgruppe (im Gegensatz zu den jüngeren Arbeitnehmenden) inzwischen einen Höchststand erreicht habe.

Auch Syna nimmt dieses Thema ernst und steht ihren Mitgliedern beratend zur Seite. Hast du Fragen zur Überbrückungsrente oder gehörst du gar zur betroffenen Altersklasse? Dann findest du hier den richtigen Ansprechpartner: Syna Ostschweiz, Langgasse 11, 9008 St. Gallen, ostschweiz@syna.ch

Ähnliche Beiträge

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ablehnen Akzeptieren