Von Soraia Ribeiro auf 15.8.2019
Kategorie: Zürich/Schaffhausen

Aus der Rechtsberatung

„Sind Abmachungen nur schriftlich gültig?"

NEIN. Gültig sind die meisten Vereinbarungen auch mündlich. Sogar die meisten Verträge sind mündlich gültig und verbindlich wie zum Beispiel ein Arbeitsvertrag. Dieser ist auch verbindlich, wenn er mündlich abgeschlossen wird. Wird dieses Versprechen nicht oder nur teilweise eingehalten oder haben die Beteiligten andere Schlüsse daraus gezogen, entsteht eine Auseinandersetzung. Spätestens dann, lohn es sich einen Beweis zu haben. Ein mündlich abgeschlossener Vertrag kann schwer zu beweisen sei. Es muss nicht zwingend ein Dokument ausgestellt werden, eine E-Mail oder ein Nachricht beispielsweise per WhatsApp genügt.

Schriftlich ist klarer und dient der Vermeidung von Missverständnissen.

Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.