Von Soraia Ribeiro auf 23.1.2020
Kategorie: Zürich/Schaffhausen

Klares JA!

Art. 16 Abs. 1 BV Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet. Meinte man damit es sei in Ordnung jemanden als Schwuchtel zu bezeichnen?  

Ja auch wir glauben an unsere Meinungsfreiheit, jedoch bringen nur intelligente und konstruktive Meinungen die Schweiz und ihre Bevölkerung weiter. Meinungen welche Hass säen, oder in irgend einer Art Mitmenschen herabsetzen oder sogar aufrufen zur Gewalt gegen Minderheiten, dies war bestimmt weder die Botschaft noch die Meinung des Bundesrates in Punkto Meinungsfreiheit. In diesem Sinne ist für die Syna Region ZH/SH klar, dass wir für die Änderung des Strafgesetzbuches sind.

Also ein klares Ja am 09. Februar 2020.

Weitere Informationen finden Sie auf der aufgeführten Website.

Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung