Von Syna auf 16.2.2024
Kategorie: Engagement FR

Inkrafttreten der Rentenaltererhöhung für Frauen

Syna hat sie bekämpft, jetzt ist sie Wirklichkeit geworden: Mit der AHV21-Reform müssen die Frauen nun ein Jahr länger arbeiten, ohne dass dies eine Verbesserung der Lohngleichheit oder der Gleichstellung im Allgemeinen mit sich bringen würde. Das Lohnniveau in den überwiegend von Frauen ausgeübten Berufen und eine mit Unterbrüchen oder Teilzeitpensen durchzogene Karriere machen eine Frühpensionierung finanziell oft unmöglich.

In Berufen, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten, wie das Gesundheits- und Sozialwesen oder etwa die Gastronomie, ist keine vorzeitige Pensionierung vorgesehen, obwohl die Belastung dieser Berufe unumstritten ist. Die liberalen Parteien befürworteten die Reform der AHV. Es wird sich nun zeigen, wie viele Firmen gewillt sind, ältere Arbeitnehmerinnen im Unternehmen zu behalten.

In Berufen, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten, wie das Gesundheits- und Sozialwesen oder etwa die Gastronomie, ist keine vorzeitige Pensionierung vorgesehen, obwohl die Belastung dieser Berufe unumstritten ist. Die liberalen Parteien befürworteten die Reform der AHV. Es wird sich nun zeigen, wie viele Firmen gewillt sind, ältere Arbeitnehmerinnen im Unternehmen zu behalten.

Zur Erinnerung: Gemäss nachfolgender Tabelle wird ab 2025 bis 2028 das Pensionierungsalter für Frauen schrittweise auf 65 Jahre angehoben:
​Jahr ​Jahrgang der Frauen ​Referenzalter für den Ruhestand
​2024 ​1960 ​64 Jahre
​2025​1961​64 Jahre und 3 Monate
​2026​1962​64 Jahre und 6 Monate
​2027​1963​64 Jahre und 9 Monate
​2028​1964​65 Jahre

Mit der Rentenreform sind Kompensationsmassnahmen vorgesehen, die es Frauen mit Jahrgang zwischen 1961 und 1969 ermöglichen, ab 62 Jahren mit einer geringeren Rentenreduktion in Pension zu gehen. Wenn diese Frauen nicht vorzeitig in den Ruhestand treten, wird ihre Rente aus der 1. Säule um einen monatlichen Zuschlag erhöht.

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