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Arbeit und Freizeit

Was ist Arbeitszeit?

Das Arbeitsgesetz versteht unter Arbeitszeit grundsätzlich die Zeit, während der Arbeitnehmende den Arbeitgebenden zur Verfügung stehen müssen.

Die Arbeitszeit wird also nicht als Tätigkeit oder örtliche Anwesenheit definiert, sondern als Bereitstellung der Arbeitskraft für den Arbeitgeber. Dazu gehören auch Vorbereitungen vor und Aufräumarbeiten nach dem eigentlichen Einsatz im Betrieb.

Die Gestaltung der Arbeitszeit ist der wohl wichtigste Faktor für gute Arbeitsbedingungen. Denn sie entscheidet auch über unser Privatleben.

Arbeitszeiterfassung

Wieviel arbeitest du?

Der Druck der Arbeitgebenden auf die Arbeitszeiterfassung hat während der letzten Jahre massiv zugenommen. Am liebsten würden sie das Instrument gleich vollständig abschaffen. Syna kämpft gegen diese gefährliche Aufweichung des Arbeitsgesetzs.

Es liegt auf der Hand: Wenn Überstunden und Überzeit nicht mehr erfasst würden, würde die Gratisarbeit zunehmen. Dabei werden schon heute jährlich unbezahlte Überstunden im Wert von etwa 2 Milliarden Franken geleistet. Ein Wegfall oder eine Schwächung der Arbeitszeiterfassung wäre nichts anderes als eine versteckte Lohnsenkung! Zudem würde ohne Kontrolle von Höchstarbeits- und Ruhezeiten der Gesundheitsschutz, der im Arbeitsgesetz vorgesehen ist, völlig ausgehebelt. Arbeits- und Freizeit würden sich noch mehr mischen, der Stress würde weiter zunehmen. Deshalb setzt sich Syna gegen jede Aufweichung der Arbeitszeiterfassung ein.

Wer von den Vorgesetzten kein Instrument zur Zeiterfassung zur Verfügung gestellt bekommt oder diese von Gesetzes wegen nicht erfassen muss, kann seine Zeit dennoch erfassen. Ob per Excel-Tabelle, Online oder via App: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, seine Arbeitszeit zu erfassen, um den Überblick zu behalten. Welches Tool am besten geeignet ist, hängt ganz von deinen Präferenzen ab.

Gut zu wissen:

Grundsätzlich müssen alle Arbeitnehmenden in der Schweiz ihre Arbeitszeit erfassen (ArGV 1, Art. 73, Abs. 1, c-e/h). Seit 2016 ist es möglich, dass gewisse Arbeitnehmende im Rahmen eines GAV ganz oder teilweise auf die Arbeitszeiterfassung verzichten können. Dies betrifft Mitarbeitende,

  • die bezüglich Arbeitszeit über eine grosse Autonomie verfügen
  • die ein jährliches Bruttoeinkommen von über 120 000 Franken erzielen
  • die schriftlich individuell vereinbart haben, auf die Arbeitszeiterfassung zu verzichten

Zudem können Sozialpartner vereinbaren, dass bestimmte Angestellte nur die geleisteten Stunden, aber nicht die Zeiten erfassen können.

Unsere Forderungen

Dafür setzen wir uns ein
Pausen und Erholung gewährleisten!

6 Wochen Ferien für alle
in Gesamtarbeitsverträgen und im Gesetz.


5-Tage-Woche
Alle Arbeitnehmenden sollen eine 5-Tage-Woche und somit 2 zusammenhängende Freitage pro Woche haben.


Recht auf arbeitsfreie Zeiten
Der Feierabend und die arbeitsfreien Zeiten der Mitarbeitenden müssen respektiert werden.


Bezahlte Pausenzeiten
Besonders belastende Arbeiten müssen durch bezahlte Pausenzeiten unterbrochen werden können.


Geregelte Pikettdienste
Pikettdienste sind auf das Nötigste zu beschränken und fair zu entschädigen.


Erholungszeiten garantiert
Arbeits- und Schichtpläne müssen sich an den neuesten gesundheitsfördernden Erkenntnissen orientieren.
Es müssen genügend Erholungszeiten sichergestellt sein.
Die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden müssen berücksichtigen werden.


Umwandlung Lohn in kürzere Arbeitszeiten
Arbeitnehmende sollen freiwillige Lohnerhöhungen oder (Schicht-)Zulagen in kürzere Arbeitszeiten umwandeln können.


Sonntags- und Nachtarbeit sind Ausnahme
Sonntags- und Nachtarbeit müssen die Ausnahme bleiben.
Die Sozialpartner müssen zwingend bei Sonntags- und Nachtarbeitsregelungen miteinbezogen werden.


Kontrolle von Arbeits- und Ruhezeiten
Bund und Kantone müssen für die Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeiten, des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit mehr Zeit und Geld zur Verfügung stellen.

Flexibilität klar regeln!
Keine Arbeit auf Abruf
Faire Flexibilität
Die Arbeitszeit muss bei flexibler Arbeit ausnahmslos erfasst werden können.
Kurzfristige Arbeitseinsätze müssen mit einem Zuschlag von 25% entschädigt werden und ohne Nachteile verweigert werden können.
Partnerschaftliche Arbeitsplanung
Die Arbeitsplanung muss neben den betrieblichen Bedürfnissen auch die der Mitarbeitenden berücksichtigen.
Frühzeitige Arbeitsplanung
Arbeitspläne müssen 4 Wochen im Voraus feststehen.
Mehr Teilzeitarbeit
Teilzeitarbeit muss gefördert werden. Heutige Benachteiligungen (z. B. 2. Säule) müssen beseitigt werden.
Auch wer Teilzeit arbeitet, muss Karriere machen und sich weiterbilden können.
Keine Arbeitsverträge ohne garantiertes Arbeitspensum
Klare Regeln für Homeoffice
Kein Homeoffice ohne Arbeitszeiterfassung und faire Arbeitsbedingungen (Spesenentschädigung, Freiwilligkeit, Einbindung ins Team usw.).
Lohn bei Anwesenheit
Der Arbeitgeber muss Lohn zahlen, auch wenn er seinen Mitarbeitenden keine Arbeit zuweisen kann.



Je mehr Mitglieder wir sind, desto besser können wir unsere Forderungen durchsetzen. Werde jetzt Syna-Mitglied – zusammen stark für faire Arbeit!

 




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