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Sicherheit

Die Angestellten privater Sicherheits­dienste leisten sehr oft flexible Arbeits­einsätze an wechselnden Einsatz­orten bei Tag und Nacht. Der GAV sichert mit seinen Bestimmungen die Arbeits­bedingungen. Er sieht eine Jahres­arbeits­zeit für Vollzeit­angestellte zwischen 1'801 und 2'300 Stunden vor. Zudem sind Weg­entschädigungen von einem Einsatz­ort zum nächsten sowie zum vertraglich bestimmten Arbeits­ort bezahlt. Ein klares System regelt die Mindest­löhne der Angestellten.
Geltungsbereich GAV
GAV
GAV Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen VSSU
Bis wann?
31.12.2024
Wo?
Ganze Schweiz
Für wen?
Operativ tätige Mitarbeitende, ausgenommen Direktorinnen und Direktoren sowie Direktionsmitarbeitende
AVE
Ja
Details, Löhne
Mindestlöhne
Anstellungskategorie A: Jahresarbeitszeit 2'000 Stunden

Dienstjahre

Fr./Jahr

1

53'835

2

54'820

3

56'430

4

57'800

5

58'935

6

59'520

7

59'900

8

60'285

9

60'680

10

61'045

11

61'435

12

61'820

ab 13

62'255

  1. Die Jahresmindestansätze werden im Verhältnis zur Arbeitszeit angepasst; diese kann zwischen 1'801 und 2'300 Stunden liegen.
  2. Die Löhne für Mitarbeitende unter 25 Jahren können um maximal 150.– Fr. pro Monat tiefer liegen als die aufgeführten Mindestansätze.
Anstellungskategorie B: Jahresarbeitszeit 1'400 Stunden

Dienstjahre

Fr./Jahr

1

35'275

2

35'850

3

36'600

4

37'535

5

37'960

ab 6

38'320

  1. Die Jahresmindestansätze werden im Verhältnis zur Arbeitszeit angepasst; diese kann zwischen 901 und 1'800 Stunden liegen.
Anstellungskategorie C: ohne Ferienentschädigung
 

Fr. pro Stunde

Dienstjahre / Kantone

ZH

BS, BL, GE

Übrige Kantone

1

24.40

23.90

23.35

2

24.65

24.15

23.60

3

24.85

24.35

23.80

ab 4

25.20

24.70

24.15

Mindestlöhne Geld-(CIT)/Werttransport
Anstellungskategorie A: Jahresarbeitszeit 2'000 Stunden

Dienstjahre

Fr. pro Jahr

1

53'835

2

54'960

3

56'415

4

57'555

5

58'600

6

58'980

7

59'125

8

59'495

9

59'875

10

60'245

11

60'620

12

60'990

ab 13

61'420

  1. Die Jahresmindestansätze werden im Verhältnis zur Arbeitszeit angepasst; diese kann zwischen 1'801 und 2'300 Stunden liegen.
  2. Die Löhne für Mitarbeitende unter 25 Jahren können um maximal 150.– Fr. pro Monat tiefer liegen als die aufgeführten Mindestansätze.
Anstellungskategorie B: Jahresarbeitszeit 1'400 Stunden

Dienstjahre

Fr. pro Jahr

1

34'910

2

35'490

3

36'245

ab 4

37'175

  1. Die Jahresmindestansätze werden im Verhältnis zur Arbeitszeit angepasst; diese kann zwischen 901 und 1'800 Stunden liegen.
Anstellungskategorie C: Stundenlohn ohne Ferienentschädigung
 

Fr. pro Stunde

Dienstjahre / Kantone

ZH

BS, BL, GE

Übrige

1

24.30

23.80

23.25

ab 2

24.50

24.00

23.40

Lohnzulagen
Mit eidgenössischem Fachausweis: Zuschlag von mindestens 200.– Fr. pro Monat bzw. mindestens 1.20 Fr. pro Stunde
Einsätze mit Diensthund: Monatspauschale von mindestens 150.– Fr. bzw. mindestens 1.50 Fr. pro Stunde
Arbeitszeit
Bei Vollpensum Jahresarbeitszeit von 1'801 bis max. 2'300 Stunden
Ferien

Ab 1. Dienstjahr: 4 Wochen (20 Arbeitstage)
Ab 5. Dienstjahr und 45. Altersjahr / ab 10. Dienstjahr und 40. Altersjahr / ab 15. Dienstjahr / bis zum vollendeten 20. Altersjahr: 5 Wochen (25 Arbeitstage)
Ab 10. Dienstjahr und 60. Altersjahr: 6 Wochen (30 Arbeitstage)

Im Stundenlohn bis 900 Stunden pro Jahr
Bis 20. Altersjahr: 5 Wochen
Ab 21. Altersjahr: 4 Wochen

Berufsbeitrag
Anstellungskategorie A: 30.– Fr. pro Jahr
Anstellungskategorien B/C: 0.15 Fr. pro Stunde
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