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Uhren-, Mikrotechnikindustrie

Die Schweizer Uhren- und Mikro­technik­industrie als Aushänge­schild der Schweizer Industrie beschäftigt gut 57'000 Personen. Die Sozial­partner­schaft umfasst ca. 85% der Arbeit­nehmenden und ca. 73% der Unter­nehmen. Es gibt zwei GAV, einer wurde mit dem Arbeit­geber­verband für die West­schweiz und das Tessin und der andere mit dem Verband deutsch­schweizerischer Uhren­fabrikanten unterzeichnet. Das paritätische System der Prevhor-Zertifikate wird von der Arbeit­geber­schaft der Uhren­industrie finanziert und garantiert eine gute berufliche Vorsorge. Exklusiv für Syna-Mitglieder gibt es jährliche Prevhor-Zertifikate.
Geltungsbereich GAV
GAV
Unternehmen der Uhren- und Mikrotechnik
Bis wann?
Deutschschweiz: 2022; Romandie und Tessin: 30. Juni 2024
Für wen?
Alle Angestellten der Mitglieder-Unternehmen, teilweise Lernende
AVE
Nein
Details, Löhne
Mindestlöhne

Jährlich festgesetzte Mindestanfangslöhne pro Region (SO-BS-BL-Lengnau, VS, GE, VD-FR, NE, JU/Berner Jura, BE, TI)

Ab dem 1.1.2023
In der Westschweiz wurde ein genereller Teuerungsausgleich von 3.5% oder ein Pauschalbetrag von 191.– Fr. errungen. Zudem werden die Arbeitnehmer*innen mit den tiefsten Löhnen (Mindestlöhnen) von einem Ausgleich von 4.5% bis 6.1% profitieren.

In der Deutschschweiz wurde ebenfalls ein genereller Teuerungsausgleich von 3.5% oder ein Pauschalbetrag von 191.– Fr. verhandelt. Zudem werden die Mindestlöhne um 100.— Fr. angehoben.

Beide Ergebnisse sind sehr gute Resultate und stellen besonders eine gute Verbesserung für die unteren Gehaltsklassen dar.

Lohnzulagen
Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung: 175.– Fr. pro Erwachsener
Geburtszulage: 1000.– Fr.
Ergänzender Betrag für Kinderzulage resp. Berufsausbildungszulage: 82.50 Fr. pro Monat
Aktuelle Lohnerhöhungen
2023, ganze Schweiz: Teuerungsausgleich von 3.5% oder 191.– Fr. pauschal, Deutschschweiz: Mindestlöhne um 100.– Fr.
Arbeitszeit
Normalarbeitszeit 40 Wochenstunden
Spezielle Arbeitszeitsysteme und gleitende Arbeitszeit zwischen 30 und 45 Wochenstunden je nach Betrieb möglich, Lohn auf 40 Wochenstunden ausgerechnet.
Ferien
25 Arbeitstage
Ab vollendetem 50. Altersjahr: 30 Arbeitstage

Jugendliche
Bis vollendetem 17. Altersjahr: 35 Arbeitstage
Bis vollendetem 18. Altersjahr: 30 Arbeitstage
Bis vollendetem 20. Altersjahr: 27,5 Arbeitstage
Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub
Mutterschaftsurlaub: 18 Wochen, sofern die Arbeitnehmerin sich für ein zusätzliches Jahr verpflichtet, voll bezahlt
Vaterschaftsurlaub: 5 Tage (10 Tage ab zweitem Kind), im ersten Monat nach Geburt zu beziehen (auch in Teilen möglich)
Vorruhestand
Etappenweise Pensionierung: Zwei Jahre vor Erreichung des AHV-Alters, Reduktion der Normalarbeitszeit bis zu 20% im 1. Jahr und bis zu 40% im 2. Jahr, Lohnkürzungen zu 50% vom Arbeitgeber gedeckt
Oder AHV-Überbrückungsrente von 24'000 Fr., ausschliesslich vom Arbeitgeber finanziert
Besonderes, Bemerkungen
Bildungswesen und Bildungsurlaub: max. 3 bezahlte Arbeitstage pro Jahr für die Weiterbildung
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