GAV | Unternehmen der Uhren- und Mikrotechnik |
Bis wann? | Deutschschweiz: 2022; Romandie und Tessin: 30. Juni 2024 |
Für wen? | Alle Angestellten der Mitglieder-Unternehmen, teilweise Lernende |
Nein |
Jährlich festgesetzte Mindestanfangslöhne pro Region (SO-BS-BL-Lengnau, VS, GE, VD-FR, NE, JU/Berner Jura, BE, TI)
Ab dem 1.1.2023
In der Westschweiz wurde ein genereller Teuerungsausgleich von 3.5% oder ein Pauschalbetrag von 191.– Fr. errungen. Zudem werden die Arbeitnehmer*innen mit den tiefsten Löhnen (Mindestlöhnen) von einem Ausgleich von 4.5% bis 6.1% profitieren.
In der Deutschschweiz wurde ebenfalls ein genereller Teuerungsausgleich von 3.5% oder ein Pauschalbetrag von 191.– Fr. verhandelt. Zudem werden die Mindestlöhne um 100.— Fr. angehoben.
Beide Ergebnisse sind sehr gute Resultate und stellen besonders eine gute Verbesserung für die unteren Gehaltsklassen dar.