berufliche Vorsorge
Begriff | Definition |
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berufliche Vorsorge |
Die berufliche Vorsorge (BV) ist die 2. Säule der Schweizer Sozialvorsorge. Sie soll den Versicherten nach der Pensionierung die Fortsetzung ihrer gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Zusammen mit der 1. Säule soll ein Renteneinkommen von rund 60% des letzten Lohns erreicht werden. Daneben versichert die 2. Säule die Risiken Tod und Invalidität.
Synonym:
BVGBei der BV versichert sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei der AHV versichert sind und einen Jahreslohn von mehr als 21 330 Franken erhalten. Jeder Arbeitgeber, der obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmende beschäftigt, muss eine in das Register für die berufliche Vorsorge eingetragene Vorsorgeeinrichtung errichten oder sich einer solchen anschliessen. |