Glossar
Begriff | Definition |
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SBV | |
Schlichtungsstelle |
Eine Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung die sich aus einer neutralen Position heraus darum bemüht eine Einigung zwischen zwei streitenden Parteien herbeizuführen.
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Schweizerischer Baumeisterverband |
Synonym -
SBV |
Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband |
Arbeitgeberverband des Maler- und Gipsergewerbes
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Seco |
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik.
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SGG |
Schweizerische Grafische Gewerkschaft
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SMGV | |
Solidarhaftung |
Die Solidarhaftung ermöglicht es dass der Erstunternehmer für die Nichteinhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch seine Subunternehmer haftbar gemacht werden kann. Wenn er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist haftet er innerhalb einer Vergabekette subsidiär zum Subunternehmer. Der Arbeitnehmer muss also zuerst seinen eigenen Arbeitgeber belangen bevor er seine Ansprüche vom Erstunternehmer einfordern kann. Die Solidarhaftung gilt für das Bauhaupt- und das Baunebengewerbe.
Die Umsetzung der Solidarhaftung wird in der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmehmenden (Entsendeverordnung EntsV; RS823.201) konkretisiert. |
Solidaritätsbeitrag |
Es ist möglich dass sich einzelne (nicht organisierte) Arbeitgeber und einzelne Arbeitnehmende einem GAV anschliessen wenn die Vertragsparteien des GAV damit einverstanden sind. Diese sind dann am GAV beteiligt und gleichermassen an ihn gebunden wie die Mitglieder der GAV-Parteien. Für einen solchen Anschluss sehen GAV häufig sogenannte Solidaritätsbeiträge vor. Sie bezwecken einerseits den Vorteil auszugleichen der dem Nichtmitglied durch den GAV zukommt und anderseits sollen sie einen angemessenen Anteil der Vollzugskosten des GAV decken.
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Sorgfaltspflicht |
Die Sorgfaltspflicht besteht grundsätzlich aus drei Elementen die je nach Umständen mehr oder weniger Gewicht haben können.
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sozialer Frieden |
Der soziale Frieden ist die Verpflichtung der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften Konfliktsituationen am Verhandlungstisch zu lösen und auf Kampfmassnahmen wie Aussperrung und Streik zu verzichten.
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Sozialpartner |
Zu den Sozialpartnern gehören Arbeitgeber und Arbeitnehmende sowie ihre Verbände oder Vertreter z. B. Gewerkschaften.
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Sozialpartnerschaft |
Die Sozialpartnerschaft bezeichnet das kooperative Verhältnis der Sozialpartner (vor allem Arbeitgeber- und Arbeitnehmendenverbände) mit dem Ziel Interessengegensätze durch Konsenspolitik zu lösen und offene Konflikte einzudämmen.
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SPK |
Schweizerische Paritätische Kommission siehe paritätische Kommission
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Streik |
Syna will auf dem Verhandlungsweg die Arbeits- und Lohnbedingungen sowie die Sozialpläne für die Arbeitnehmenden positiv gestalten. Verweigert die Arbeitgeberseite solche Verhandlungen oder verunmöglicht sie ein positives Ergebnis ist Syna bereit zusammen mit ihren Mitgliedern und betroffenen Arbeitnehmenden Kampfmassnahmen zu prüfen und zu beschliessen. Der Streik ist das äusserste Mittel um für Arbeitsplätze oder bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Syna respektiert dabei aber gesamtarbeitsvertraglich vereinbarte Spielregeln.
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Swissmem |
Der Arbeitgeberverband der MEM-Industrie ist entstanden aus den Verbänden Arbeitgeberverband der Schweizer Maschinenindustrie (ASM) und Verein Schweizer Maschinenindustrieller (VSM).
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Swissstaffing |
Arbeitgeberverband der Personalverleihbranche
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