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Glossar

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Begriff Definition
SBV
Schlichtungsstelle
Eine Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung die sich aus einer neutralen Position heraus darum bemüht eine Einigung zwischen zwei streitenden Parteien herbeizuführen.
Schweizerischer Baumeisterverband Synonym - SBV
Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband
Arbeitgeberverband des Maler- und Gipsergewerbes
Seco
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik.
SGG
Schweizerische Grafische Gewerkschaft
SMGV
Solidarhaftung
Die Solidarhaftung ermöglicht es dass der Erstunternehmer für die Nichteinhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch seine Subunternehmer haftbar gemacht werden kann. Wenn er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist haftet er innerhalb einer Vergabekette subsidiär zum Subunternehmer. Der Arbeitnehmer muss also zuerst seinen eigenen Arbeitgeber belangen bevor er seine Ansprüche vom Erstunternehmer einfordern kann. Die Solidarhaftung gilt für das Bauhaupt- und das Baunebengewerbe.

Die Umsetzung der Solidarhaftung wird in der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmehmenden (Entsendeverordnung EntsV; RS823.201) konkretisiert.
Solidaritätsbeitrag
Es ist möglich dass sich einzelne (nicht organisierte) Arbeitgeber und einzelne Arbeitnehmende einem GAV anschliessen wenn die Vertragsparteien des GAV damit einverstanden sind. Diese sind dann am GAV beteiligt und gleichermassen an ihn gebunden wie die Mitglieder der GAV-Parteien. Für einen solchen Anschluss sehen GAV häufig sogenannte Solidaritätsbeiträge vor. Sie bezwecken einerseits den Vorteil auszugleichen der dem Nichtmitglied durch den GAV zukommt und anderseits sollen sie einen angemessenen Anteil der Vollzugskosten des GAV decken.
Sorgfaltspflicht
Die Sorgfaltspflicht besteht grundsätzlich aus drei Elementen die je nach Umständen mehr oder weniger Gewicht haben können.
  • Darlegung der Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen (Art. 8b Abs. 1 und 2 EntsV): Der Erstunternehmer muss sich vom Subunternehmer anhand von Dokumenten glaubhaft darlegen lassen dass dieser sich an die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen hält.
  • Vertragliche Vorkehrungen (Art. 8c EntsV): Der Erstunternehmer muss im Werkvertrag mit dem Subunternehmer regeln dass die allfällige Weitervergabe an einen zweiten und dritten Subunternehmer von ihm genehmigt werden muss. Zudem kann er sich die Angaben zu den Lohn- und Arbeitsbedingungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zusichern lassen.
  • Organisatorische Massnahmen (Art. 8c EntsV): Sie stellen sicher dass der Erstunternehmer anlässlich jeder Weitervergabe von Arbeiten innerhalb seines Bauprojekts den jeweils ausführenden Subunternehmer vorgängig überprüfen kann. Vor Ort auf der Baustelle muss er sich eine Übersicht verschaffen und sicherstellen dass kein Subunternehmer auf der Baustelle tätig ist den er nicht überprüft hat.
sozialer Frieden
Der soziale Frieden ist die Verpflichtung der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften Konfliktsituationen am Verhandlungstisch zu lösen und auf Kampfmassnahmen wie Aussperrung und Streik zu verzichten.
Sozialpartner
Zu den Sozialpartnern gehören Arbeitgeber und Arbeitnehmende sowie ihre Verbände oder Vertreter z. B. Gewerkschaften.
Sozialpartnerschaft
Die Sozialpartnerschaft bezeichnet das kooperative Verhältnis der Sozialpartner (vor allem Arbeitgeber- und Arbeitnehmendenverbände) mit dem Ziel Interessengegensätze durch Konsenspolitik zu lösen und offene Konflikte einzudämmen.
SPK
Schweizerische Paritätische Kommission siehe paritätische Kommission
Streik
Syna will auf dem Verhandlungsweg die Arbeits- und Lohnbedingungen sowie die Sozialpläne für die Arbeitnehmenden positiv gestalten. Verweigert die Arbeitgeberseite solche Verhandlungen oder verunmöglicht sie ein positives Ergebnis ist Syna bereit zusammen mit ihren Mitgliedern und betroffenen Arbeitnehmenden Kampfmassnahmen zu prüfen und zu beschliessen. Der Streik ist das äusserste Mittel um für Arbeitsplätze oder bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Syna respektiert dabei aber gesamtarbeitsvertraglich vereinbarte Spielregeln.
Swissmem
Der Arbeitgeberverband der MEM-Industrie ist entstanden aus den Verbänden Arbeitgeberverband der Schweizer Maschinenindustrie (ASM) und Verein Schweizer Maschinenindustrieller (VSM).
Swissstaffing
Arbeitgeberverband der Personalverleihbranche
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