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Solidarhaftung

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Begriff Definition
Solidarhaftung
Die Solidarhaftung ermöglicht es dass der Erstunternehmer für die Nichteinhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch seine Subunternehmer haftbar gemacht werden kann. Wenn er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist haftet er innerhalb einer Vergabekette subsidiär zum Subunternehmer. Der Arbeitnehmer muss also zuerst seinen eigenen Arbeitgeber belangen bevor er seine Ansprüche vom Erstunternehmer einfordern kann. Die Solidarhaftung gilt für das Bauhaupt- und das Baunebengewerbe.

Die Umsetzung der Solidarhaftung wird in der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmehmenden (Entsendeverordnung EntsV; RS823.201) konkretisiert.
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