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    Bist du unter 25?
    Gemeinsam mit Dir engagieren wir uns
    für deine Interessen und Anliegen!
    Du profitierst bei uns von besonderen Bedingungen,
    Angeboten und Veranstaltungen in deiner Region.

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    Kleiner Beitrag, grosse Leistung
    Während deiner Lehre kostet dich die Mitgliedschaft
    nur 5.50 Franken pro Monat (zzgl. Sektionsbeitrag).
    Deine bestandene Lehrabschlussprüfung belohnen wir
    mit einer Prämie von 200 Franken.

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    Deine Weiterbildung – deine Zukunft
     
    Weil uns deine Weiterbildung wichtig ist, unterstützen wir dich:
    Nach einem Jahr Mitgliedschaft beteiligen wir uns
    zu 30% an deinen Weiterbildungskosten (max. 1000 Franken/Jahr)

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    Kennst du deine Rechte?
     
    Weisst du Bescheid, wenn es um deine Lehrzeit,
    die Arbeit auf Provision oder die Pensionskasse geht?
    Bei uns bekommst du alle Infos über deine Rechte.

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    Werde aktiv mit uns!
    Unsere regionalen Jugendgruppen organisieren Aktivitäten und Events
    und führen Workshops zu spannenden Themen durch.
    Bei der Jugendkommission Jeunesse.Suisse bestimmst du
    als junges Gewerkschaftsmitglied politisch mit.

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Mitglieder bis 25 Jahre

Wir setzen uns dafür ein, dass sich deine Arbeitsbedingungen verbessern und du auch in Zukunft vor Gefahren geschützt bist.
Dies ist kein einfaches Spiel, denn die Arbeitgeber setzen die hart erkämpften Arbeitsbedingungen konstant unter Druck.

Brauchst du Informationen, einen Ratschlag oder direkte Unterstützung in einer konkreten Situation? Wende dich ans nächste Regionalsekretariat.
Als Mitglied wirst du professionell beraten und bekommst Hilfe, wichtige Tipps und Adressen von weiteren Anlaufstellen.

Deine Vorteile

Kleiner Beitrag, grosse Leistung
Während deiner Lehre bezahlst du für deine Syna-Mitgliedschaft lediglich 5.50 Franken pro Monat (zzgl. Sektionsbeitrag). Deine bestandene Lehrabschlussprüfung belohnen wir mit einer Prämie von 200 Franken. Danach wirst du deinem Einkommen entsprechend in eine Beitragsklasse eingeteilt.

Berufliche Weiterbildung
Gute Arbeit muss zukunftsfähig sein. Das ist sie nur, wenn du dich auf kommende Entwicklungen wie die Digitalisierung vorbereitest und dich weiterbildest. Weil uns deine Weiterbildung wichtig ist, und weil sie oft sehr teuer ist, unterstützen wir dich: Nach einem Jahr Mitgliedschaft beteiligen wir uns zu 30% an deinen Weiterbildungskosten (max. 1000 Franken pro Jahr). Dein Regionalsekretariat gibt gerne genauer Auskunft. Um dich zusätzlich im Beruf, in der Selbstständigkeit und im Alltag zu unterstützen, bieten wir kostenlos zahlreiche Kurse an. Organisiert werden sie vom Bildungsinstitut ARC. So zum Beispiel ein zweitägiger Kurs über Projektmanagement oder zum Bewerbungsverfahren.

Wenn du einen Wunsch für einen speziellen Weiterbildungskurs hast, dann melde dich bei uns.

Deine Rechte

Von der Lehre bis ins Berufsleben

Weisst du Bescheid, wenn es um deine Lehrzeit, die Arbeit auf Provision oder die Pensionskasse geht? Wie war das noch mit den Höchstarbeitszeiten oder dem Jugendschutz? Wenn du deine Rechte und Pflichten kennst, kannst du Probleme verhindern oder besser angehen. Unsere Broschüre liefert die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zu Lehre und Berufseinstieg.

Broschüre «Alles, was Recht ist»

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

In der Schweiz gelten für junge Berufstätige besondere Bestimmungen zu Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz:
Unter anderem ist die maximale Arbeitszeit bis zum vollendeten 18. Lebensjahr auf 9 Stunden pro Tag beschränkt, Nacht- und Sonntagsarbeit sind verboten. Tätigkeiten mit Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken sind ebenfalls verboten, zum Beispiel die Arbeit in extremer Hitze oder der Umgang mit gefährlichen Maschinen.

Lieber Prävention als Unfall: Wie du Unfälle vorbeugen kannst oder wie das mit der Unfallversicherung läuft wenn du verunglückt bist – diese und weitere Informationen findest du auf der Suva-Website.
suva.ch/lehrzeit

Arbeit auf Provisionsbasis

Vor allem junge Leute mit geringer Berufserfahrung arbeiten z.B. in Versicherungs- und Immobilienfirmen auf Provisionsbasis. Da das Gesetz relativ viel Gestaltungsfreiheit zulässt, kommt es häufig zu Konflikten.
Einige Punkte solltest du unbedingt beachten:

  • Ein Lohn ausschliesslich auf Provisionsbasis ist zulässig, wenn er angemessen ist.
    Das heisst: Bei vollem Einsatz und durchschnittlichen Fähigkeiten solltest du auf den branchenüblichen Lohn kommen.
  • Während Krankheit oder Ferienabwesenheit hast du das Anrecht auf Lohnfortzahlung – im Durchschnitt der bisherigen Provision.
  • Du hast jederzeit das Recht auf eine schriftliche Abrechnung der provisionspflichtigen Geschäfte sowie Einsicht in die entsprechenden Dokumente.
  • Der Anspruch auf Provision gilt ab Abschluss oder Vermittlung des Geschäftes.
Praktikum

Zweck eines Praktikums ist, sich praktisches Wissen aus dem Beruf anzueignen und sich so den Berufseinstieg zu erleichtern. Im Praktikum sollst du etwas lernen, nicht ausgenutzt werden. Deshalb empfehlen wir: Schliess einen schriftlichen Praktikumsvertrag ab und achte darauf, dass folgende Punkte darin geregelt werden:

  • Dauer des Praktikums
  • Ausbildungsziel und Einsatzbereich
  • Angemessener Lohn
  • Arbeitszeitenregelung, allfällige Probezeit, Kündigung und Ferien

Worauf du sonst noch achten musst:

  • Die Einarbeitungszeit in einem Betrieb gilt nicht als Praktikum.
  • Im Krankheitsfall hast du Anrecht auf Lohnfortzahlung ohne andere Vereinbarung: 3 Wochen im 1. Jahr, und erst nach 3-monatiger Dauer.
  • Das Praktikum gilt als ein befristetes Arbeitsverhältnis. Ohne andere Vereinbarung kann der Vertrag ausschliesslich fristlos gekündigt werden – bei schwerwiegenden Gründen.
Jugendurlaub

Bis zu deinem vollendeten 30. Lebensjahr hast du das Anrecht auf 5 Tage unbezahlten Jugendurlaub pro Jahr, die du auch tage- und halbtageweise beziehen kannst.
Als Voraussetzung gilt, dass du bei einem Schweizer Unternehmen fest angestellt bist und deine Zeit freiwillig Kindern oder Jugendlichen widmest. Wenn du zum Beispiel für eine Organisation Veranstaltungen, Lager oder Kurse planst und durchführst oder du dabei eine betreuende Funktion hast, kannst du dafür den Jugendurlaub beziehen.

Interessiert?
Sofort Formular ausfüllen, von der verantwortlichen Person unterschreiben lassen und mindestens 2 Monate vor dem Urlaub deiner Chefin/deinem Chef oder deiner Lehrmeisterin/deinem Lehrmeister geben.

jugendurlaub.ch

Aktiv werden

In meiner Region

Regionale Jugendgruppen
Die regionalen Jugendgruppen organisieren Aktivitäten und Events wie beispielsweise einen Lernendenapéro, oder ein Drachenbootrennen in Rapperswil. Oder sie führen Workshops zur Vorbeugung von Schulden, zum Bewerbungsverfahren und weiteren Themen durch.
Sie können frei bestimmen, was sie machen wollen, und verfügen über ein eigenes Budget.
Hast du weitere Ideen für Veranstaltungen oder Lust, selbst Anlässe durchzuführen? Dann mach in einer Jugendgruppe mit.

Auf nationaler und politischer Ebene

Jeunesse.Suisse
Als junges Gewerkschaftsmitglied kannst du Politik machen. Setz dich mit Gleichgesinnten für deine Interessen ein: Jeunesse.Suisse, die Jugendkommission von Travail.Suisse, setzt sich aus jungen motivierten Menschen zusammen, die sich in einer breiteren Öffentlichkeit engagieren. Sie beeinflussen die schweizerische Arbeits-, Gesellschafts- und Bildungspolitik.
Aktuell gibt es drei Arbeitsgruppen zu den Themen «Praktika», «nationaler Qualifikationsrahmen» und «psychische Erkrankungen im Berufsleben».

Einmal jährlich findet ein Jugendrat statt. Die Teilnehmenden treffen sich im informellen Rahmen, tauschen sich aus und setzen den thematischen Schwerpunkt fürs Folgejahr.
Mitmachen können alle Mitglieder bis 25 Jahre, welche die Zukunft und die Gewerkschaftsarbeit aktiv mitgestalten möchten.
Bei Interesse kannst du dich direkt bei der Fachstelle Jugend melden.

Young Syna kontaktieren


SwissSkills
An Schweizer-, Europa- und Weltmeisterschaften stellen junge Berufsleute immer wieder in allen Berufssparten die Einzigartigkeit unserer Berufslehre unter Beweis.
Als Stiftung, in der sich auch Syna engagiert, fördert SwissSkills diese Meisterschaften. So können sich motivierte und hochqualifizierte junge Berufsleute bestätigen und fachlich entwickeln.
SwissSkills fungiert dabei als Kommunikationsplattform und unterstützt die beteiligten Berufsverbände sowie die Teilnehmenden.

swiss-skills.ch

Unsere Forderungen

Lehrstellen schaffen
Unternehmen müssen mit finanziellen Anreizen zur Schaffung von Lehrstellen bewogen werden.


Förderung Berufsabschlüsse für Erwachsene
Die Berufsabschlüsse für Erwachsene mittels Nachholbildung müssen weiter gefördert werden. Solche Ausbildungen dürfen nicht zur Ausbeutung von Arbeitnehmenden wie Migrantinnen und Migranten führen.


Keine Ausnützung bei Schnupperlehre und Praktikum
Schnupperlehren und Praktika müssen zeitlich beschränkt sein. Praktikumszeiten müssen Ausbildungscharakter haben und an die Berufsbildungsdauer angerechnet werden. Praktika ohne faire Entlohnung oder als Gratisarbeit gehören verboten.


10 Tage bezahlter Jugendurlaub
Es braucht 10 Tage bezahlten Jugendurlaub für Personen bis 30 Jahre (auch für kulturelles oder gesellschaftliches Engagement).


Der Jugendschutz im Arbeitsgesetz darf nicht aufgeweicht werden.


GAV gilt auch für Lernende
Lernende sind dem GAV zu unterstellen. Das gilt auch für Arbeitnehmende, die eine Nachholbildung machen.


Information und Prävention
Lernende müssen durch Berufsschulen, Arbeitgeber und Sozialpartner über Gesundheitsschutz und Arbeitszeitregelungen besonders informiert werden.

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