Skip to main content

Zusammen stark!

Migration

Syna steht ein für Menschen mit Migrationshintergrund in der Arbeitswelt. Bei uns erhältst du Beratung – wenn immer möglich in deiner Sprache. Wir engagieren uns für die Integration und gegen die Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten.

Syna – deine Gewerkschaft

Angebote

Beratung

Unsere Regionalsekretariat beantwortet gerne deine Fragen rund um das Arbeitsrecht und Sozialversicherungen. Wir helfen dir Zugang zu einem lokalen, sozialen Netzwerk von ausländischen Arbeitnehmenden zu erhalten. Dort werden dir wertvolle Tipps für deinen weiteren Weg in der Schweiz gegeben.

Weiterbildung und Tipps

Syna bietet zusammen mit ihren Partnern Deutschkurse zu sehr guten Konditionen an. Ebenso informiert dich dein Regionalsekretariat darüber, ob und wie du dein ausländisches Diplom in der Schweiz anerkennen lassen kannst.

Unsere Kompetenz

Zusammen stark

  • Fachstelle

    Die Fachstelle Migration von Syna erarbeitet gemeinsam mit der Migrationskommission die Grundlagen für unsere Arbeit. Sie behandelt gesellschaftliche und politische Aspekte rund um das Thema Migration.

  • Migrationskommission

    Die Kommission besteht aus Syna-Mitgliedern sowie Funktionärinnen und Funktionären mit Migrationshintergrund aus der ganzen Schweiz. Sie treffen sich dreimal jährlich in Olten. Einmal jährlich findet die Migrationskonferenz statt.

  • Engagiere dich!

    Die Migrationskommission ist deine Stimme bei Syna. Sie besteht aus engagierten Mitgliedern und Mitarbeitenden. Nur zusammen sind wir stark - bring auch du deine Stimme ein!

    Präsidentin ad Interim Migrationskommission

    Bruna Piccirillo

    Mein Ziel ist es, den Respekt zu fördern.

    Wenn du etwas verändern willst, musst du selbst der Neubeginn sein!

    Sei dabei!

    Aktuelles

    Immer auf dem Laufenden bleiben mit den aktuellsten News zu Migrationsthemen.

    Mitglied werden

    Werde jetzt Mitglied – nur zusammen sind wir stark!

    Unsere Partner

    Zusammenarbeit

    Seit vielen Jahren können die italienischen Syna-Mitglieder auf die Unterstützung sowie auf die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der zwei italienischen Betreuungs- und Beratungsstellen INAS und ACLI zählen. Diese Kooperation ist eine Chance für Syna und vor allem ein Beweis dafür, dass eine starke gewerkschaftliche Tradition, die seit mehreren Generationen in der italienischen Kultur verwurzelt ist, nicht nur notwendig ist, um die Auswirkungen des harten Wirtschaftsliberalismus zu begrenzen, sondern auch, um die Sozialpartnerschaft und Solidarität zu fördern.

    ACLI

    Unterstützung der Ausbildung
    Die Betreuungs- und Beratungsstelle ACLI wurde 1945 in Italien gegründet, mit dem Ziel die Rechte der Arbeitnehmenden und Bürger/-innen gegenüber dem Staat und den Wohlfahrts- und Sozialinstitutionen zu verteidigen und zu fördern. Neben Italien sind wir in 20 weiteren Staaten – einschliesslich der Schweiz – vertreten, wo viele italienische Auswanderer/-innen leben. Wir betreiben insgesamt 84 Standorte.

    INAS

    Koordination der Sozialversicherungen in der Schweiz und in Italien
    Die Betreuungs- und Beratungsstelle INAS (Nationales Institut für soziale Fürsorge), welche vom CISL (Italienischer Gewerkschaftsbund) gefördert wird, bietet kostenlose Hilfs- und Betreuungsdienste in den Bereichen soziale Fürsorge, Unterstützung, Prävention und Gesundheitsschutz.

    Politik und Recht

    Einbürgerungsgesetz

    Das neue Einbürgerungsgesetz gefährdet die grundlegenden Rechte der Arbeitsmigrantinnen und -migranten.
    Seit 2018 gelten verschärfte Bedingungen. Zudem wurde trotz der Revision an überholten, lokalen und kantonalen Besonderheiten festgehalten. Diese sind kein Beleg für «Integration», sondern stellen nur zusätzliche, unnötige Hürden im Einbürgerungsverfahren dar.

    Was das neue Gesetz verlangt – Sprachkenntnisse, Arbeitsleben, Aufenthaltsbewilligung usw. – erfahren Sie in unserer Broschüre, die es bald hier digital oder in   Ihrem Regionalsekretariat  in gedruckter Form gibt.

    humanrights.ch
    Ausländer- und Integrationsgesetz

    2018 tratdas revidierte Gesetz in Kraft. Was die Integrationsbemühungen betrifft, fokussiert es zu einseitig auf die Pflichten der hier anwesenden Ausländerinnen und Ausländer. Es lässt ausser Acht, dass Integration auch die Bereitschaft des aufnehmenden Landes voraussetzt, Platz für Begegnung und Austausch zu schaffen.
    Syna bedauert, dass die Pflicht der Arbeitgeber im Gesetzesentwurf nicht umgesetzt wurde, ihre ausländischen Mitarbeitenden über Integrationsangebote zu informieren.

    Empfehlungen der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM) zur Integration

    Ausschaffungsinitiative
    Am 1. Oktober 2016 trat die Ausschaffungsinitiative in Kraft, nachdem das Desaster der Durchsetzungsinitiative vom Volk abgewendet werden konnte.
    Die Umsetzung dieser Initiative lässt den Gerichten mit der Härtefallklausel eine Möglichkeit offen, die Grundrechte von ausländischen Bürgern zu sichern. Es ist nämlich rechtsstaatlich bedenklich, wenn wegen eines Vergehens wie Sozialhilfe-Betrug eine automatische Ausschaffung vollzogen wird.
    Zudem ist eine Ausschaffung per se schwierig zu begründen, wenn eine Migrantin oder ein Migrant bereits in der zweiten oder dritten Generation in der Schweiz lebt und hier bestens integriert ist. Syna beobachtet die Entwicklungen aufmerksam.
    Masseneinwanderungsinitiative/Stellenmeldepflicht
    Die Masseneinwanderungsinitiative wurde so umgesetzt, dass ab 2018 in Branchen mit einer hohen Arbeitslosenquote eine Stellenmeldepflicht für Arbeitgeber besteht. Sie müssen ihre offenen Stellen mit einem Vorlauf von fünf Tagen dem RAV melden. Syna unterstützt diese Lösung und hofft auf die Kooperationsbereitschaft von Verwaltung und Unternehmen, um unbürokratische Wege in der Umsetzung zu finden. Denn nur so werden die neuen Bestimmungen wirksam, was eine reelle Chance für Arbeitslose bedeutet.
    Völkerrechtliche Verträge

    Die Schweiz ist keine Insel! Völkerrechtliche Verträge wie zum Beispiel die europäische Menschenrechtskonvention schützen alle hier lebenden Menschen. Die Einhaltung dieser Konventionen zeugt von der Zuverlässigkeit der Schweiz als Vertragspartnerin.

    Zudem garantieren diese international anerkannten Grundrechte auch für die Arbeitnehmenden in der Schweiz einen angemessenen Schutz, der nicht immer durch die Bundesverfassung abgesichert wird.
    Ein Beispiel ist der Entscheid des EGMR (Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte) im Fall der Witwe eines Asbest-Opfers, die in der Schweiz bis vor Bundesgericht abgeblitzt ist. Erst danach erhielten die vielen Erkrankten in der Schweiz Zugang zu einem Entschädigungsfonds.
    humanrights.ch

    Internationale Arbeitsorganisation (ILO)

    Die ILO sichert in verschiedenen Übereinkommen, die die Schweiz ebenfalls ratifiziert hat, wichtige Schutzbestimmungen für die Arbeitnehmenden auch hier in der Schweiz.
    Diskriminierungen in Beruf und Beschäftigung aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft dürfen in der Schweiz nicht vorkommen.

    ilo.org
    Diskriminierung
    Gerade für ausländische Arbeitnehmende ist das Risiko, diskriminiert zu werden, hoch – zum Beispiel bei der Anstellung, beim Zugang zu Weiterbildung, bei der Beförderung oder beim Lohn.
    Sich gegen diese subtilen und nur schwer nachweisbaren Mechanismen zu wehren, ist aufwändig.
    Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) des Bundes informiert, was Betroffene tun können, bevor es zum Eklat mit dem Arbeitgeber kommt.
    Kontaktieren Sie eine ausgewiesene Beratungsstelle oder   Ihr Regionalsekretariat.

    Rechtsratgeber rassistische Diskriminierung




    Je mehr Mitglieder wir sind, desto besser können wir unsere Forderungen durchsetzen. Werde jetzt Syna-Mitglied – zusammen stark für faire Arbeit!

     




    Werde jetzt Syna-Mitglied – zusammen stark für faire Arbeit!
    Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
    Weitere Informationen Ablehnen Akzeptieren