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Initiative

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Begriff Definition
Initiative
Mit einer ausformulierten Volksinitiative können Stimmbürger eine Teil- (einen oder mehrere Artikel/Absätze) oder Totalrevision der Bundesverfassung verlangen. Für ein Zustandekommen sind 100 000 beglaubtigte Unterschriften notwendig.

Kommt die Initiative zustande und wird sie nicht zurückgezogen so wird die Verfassungsänderung dem Volk zur Abstimmung unterbreitet. Sie ist angenommen wenn ihr die Mehrheit des Volkes (Volksmehr) und die Mehrheit der Kantone (Ständemehr) zustimmen (doppeltes Mehr). Der Bundesrat und das Parlament können auf die Initiative mit einem direkten – meist weniger weit gehenden – Gegenentwurf reagieren in der Hoffnung das Initiativkomitee ziehe die Initiative zurück oder Volk und Stände stimmten eher für den Gegenentwurf.

www.ch.ch/volksinitiative
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