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Glossar

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Begriff Definition
VCHP
Verband des christlichen Staats- und Gemeindepersonals
Verbandsfirmen
Genau wie Arbeitnehmende in Gewerkschaften schliessen sich Firmen in Arbeitgeberverbänden zusammen. Firmen die einem solchen Verband angehören werden Verbandsfirmen genannt.
vertragsloser Zustand
Mit GAV regeln die Sozialpartner die Arbeits- und Lohnbedingungen in einer Branche oder Firma. Diese Verträge werden meist auf zwei bis drei Jahre vereinbart (mit Kündigungs- und Verlängerungsoption). Wenn die Verhandlungen der Vertragserneuerung über die Vertragsdauer hinaus andauern kann es zu einem vertragslosen Zustand kommen. In dieser Zeit muss sich der Arbeitgeber nicht mehr an die GAV-Bestimmungen halten. Die in den meisten GAV enthaltene Friedenspflicht entfällt ebenfalls – die Arbeitnehmerschaft kann in dieser vertragslosen Zeit für einen besseren GAV Kampfmassnahmen beschliessen oder streiken.
Vertrauensarbeitszeit
Vertrauensarbeitszeit ist ein Modell der Arbeitsorganisation bei dem die Erledigung vereinbarter Aufgaben im Vordergrund steht nicht die zeitliche Präsenz der Arbeitnehmenden. Die Arbeitnehmenden sind selbst für die Gestaltung und Erfassung ihrer Arbeitszeit verantwortlich. Die Verantwortung zur Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Arbeitszeitregelungen liegt jedoch weiterhin beim Arbeitgeber.
Viscom
Arbeitgeberverband der grafischen Industrie
Vollzugskostenbeiträge
Die Vertragsparteien eines GAV sehen häufig Bestimmungen vor die die unterstellten Arbeitgeber und Arbeitnehmenden verpflichten für einen bestimmten Zweck Beiträge an gemeinsame Institutionen der GAV-Parteien zu leisten sogenannte Vollzugskostenbeiträge. Damit kann eine Ausgleichskasse (z. B. Ferienausgleichskasse) gespiesen werden. In der Praxis finden sich aber vor allem Beiträge die dem Vollzug oder der Kontrolle des GAV gewidmet sind.
Vorruhestandsmodell
Das Vorruhestandsmodell (VRM) bietet älteren Arbeitnehmenden die Möglichkeit zu einer Reduktion der Arbeitszeit oder zur frühzeitigen Pensionierung.
VRM
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