Arbeitgeberverband
Begriff | Definition |
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Arbeitgeberverband | Ein Arbeitgeberverband ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern (Unternehmern) zum Zweck gemeinsamer Interessenvertretung gegenüber Gewerkschaften und Staat. Er ist das tarif-, sozial-, arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitische Sprachrohr seiner Mitglieder. |