vertragsloser Zustand
Begriff | Definition |
---|---|
vertragsloser Zustand |
Mit GAV regeln die Sozialpartner die Arbeits- und Lohnbedingungen in einer Branche oder Firma. Diese Verträge werden meist auf zwei bis drei Jahre vereinbart (mit Kündigungs- und Verlängerungsoption). Wenn die Verhandlungen der Vertragserneuerung über die Vertragsdauer hinaus andauern kann es zu einem vertragslosen Zustand kommen. In dieser Zeit muss sich der Arbeitgeber nicht mehr an die GAV-Bestimmungen halten. Die in den meisten GAV enthaltene Friedenspflicht entfällt ebenfalls – die Arbeitnehmerschaft kann in dieser vertragslosen Zeit für einen besseren GAV Kampfmassnahmen beschliessen oder streiken.
|