Vollzugskostenbeiträge
Begriff | Definition |
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Vollzugskostenbeiträge |
Die Vertragsparteien eines GAV sehen häufig Bestimmungen vor die die unterstellten Arbeitgeber und Arbeitnehmenden verpflichten für einen bestimmten Zweck Beiträge an gemeinsame Institutionen der GAV-Parteien zu leisten sogenannte Vollzugskostenbeiträge. Damit kann eine Ausgleichskasse (z. B. Ferienausgleichskasse) gespiesen werden. In der Praxis finden sich aber vor allem Beiträge die dem Vollzug oder der Kontrolle des GAV gewidmet sind.
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