paritätische Kommission
Begriff | Definition |
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paritätische Kommission |
Die paritätischen Kommissionen die mit der Durchsetzung des allgemeinverbindlich erklärten GAV betraut sind kontrollieren die Einhaltung der Bestimmung des GAV bei Schweizer Betrieben. Ihnen überträgt das Entsendegesetz zusätzlich die Kontrolle der Einhaltung des GAV durch Entsendebetriebe. Stellen die paritätischen Kommissionen Verstösse fest sind sie zur Meldung an die für die Sanktionierung zuständigen kantonalen Behörden verpflichtet.
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