Die Vereinbarung gilt grundsätzlich für alle Detailhandelsangestellten, die in Shops des Alpenrhein Designer Outlet (DOL) vorwiegend im Verkauf tätig sind. Unterstellt sind auch kaufmännische Angestellte von DOL-Mietern, die Verkaufsgeschäfte betreiben, wenn diese kaufmännischen Angestellten ausschliesslich am Standort Landquart im DOL arbeiten.
Die Vereinbarung ist seit 1. April 2021 in Kraft und löst sämtliche bisherige Vereinbarungen ab. Sie setzt fortschrittliche und zeitgemässe Arbeitsbedingungen.
Der Vollzugskostenbeitrag gemäss Artikel 2.11 von 5 Franken pro Monat – bwz. 10 Franken bei einem Butto-Monatslohn ab 4000 Franken – wird vom Lohn abgezogen. Syna-Mitglieder erhalten ihn zurück.
GAV Landquart Fashion Outlet
Löhne ab 1. April 2026