Regionale GAV
Detailhandel
Die Vereinbarung gilt grundsätzlich für alle Detailhandelsangestellten, die in Shops des Alpenrhein Designer Outlet (DOL) vorwiegend im Verkauf tätig sind. Unterstellt sind auch kaufmännische Angestellte von DOL-Mietern, die Verkaufsgeschäfte betreiben, wenn diese kaufmännischen Angestellten ausschliesslich am Standort Landquart im DOL arbeiten.
Die Vereinbarung ist seit 1. April 2021 in Kraft und löst sämtliche bisherige Vereinbarungen ab. Sie setzt fortschrittliche und zeitgemässe Arbeitsbedingungen.
Der Vollzugskostenbeitrag gemäss Artikel 2.11 von 5 Franken pro Monat – bwz. 10 Franken bei einem Butto-Monatslohn ab 4000 Franken – wird vom Lohn abgezogen. Syna-Mitglieder erhalten ihn zurück.
Chemie- und Pharmaindustrie
Der Kollektivarbeitsvertrag regelt die Anstellungsbedingungen wie beispielsweise die Arbeitszeit oder die Gehaltsfortzahlung bei Unfall oder Krankheit im Unternehmen.
Über die Löhne verhandeln die Sozialpartner Ems-Chemie AG, Syna und der Betriebsverband jährlich.
Der Solidaritätsbeitrag von 18 Franken pro Monat wird vom Lohn abgezogen. Syna-Mitglieder erhalten ihn zurück.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Regionalsekretariat Chur