Regionale GAV
Ausbaugewerbe
Der GAV gilt für die beiden Basel und ist allgemeinverbindlich erklärt. Folgende Branchen sind ihm unterstellt:
- Malergewerbe
- Glasergewerbe
- Dachdeckergewerbe
- Gussasphalt- und Abdichtungsgewerbe
- Steinmetzgewerbe
- Linoleum- und Spezialbodengewerbe
- Parkettgewerbe
- Natursteingewerbe
- Plattenlegergewerbe
Autogewerbe
Dieser GAV gilt für alle dem Autogewerbe-Verband der Schweiz, Sektion beider Basel, angeschlossenen Mitglieder und allfällige Nebenkontrahenten sowie alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmenden.
GAV Autogewerbe BS und BLGesundheitswesen
Firmenvertrag im Gesundheitswesen. Der GAV trat 2016 in Kraft und betrifft die Einrichtungen:
- Universitätsspital Basel (USB)
- Felix Platter-Spital (FPS)
- Universitäre Psychiatrische Kliniken (UPK)
Gesamtarbeitsvertrag USB/FPS/UPK Reglement Arbeitszeit USB
Reglement Arbeitszeit UPKDieser Firmenvertrag im Gesundheitswesen ist seit 2016 in Kraft.
GAV Kantonsspital BL/Psychiatrie BL Lohntabelle
Reglement Arbeitszeit
Reglement Personalentwicklung Reglement Personalvertretung Reglement Pikett-, Bereitschaftsdienst Reglement Solidaritätsbeitrag Reglement TeilzeitDieser Firmenvertrag besteht seit 2005. Die letzte Revision erfolgte 2015.
Gesamtarbeitsvertrag Reglement Aus- und Weiterbildung Reglement Personalvertretung Reglement Vollzugskostenbeitrag
Maler- und Gipsergewerbe
Der GAV gilt für den gesamten Kanton Basel-Stadt und ist allgemeinverbindlich erklärt.
GAV Gipsergewerbe Kanton BSMetallbau
Der GAV gilt für alle Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden des
- Schlossergewerbes
- Metallbaugewerbes
- Landtechnikgewerbes
- Schmiedegewerbes
- Stahlbaugewerbes
Insbesondere gilt er für die Mitglieder der vertragsschliessenden Verbände und die Anschlussvertragskontrahenten. Er ist allgemeinverbindlich erklärt.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das