Firmenkonkurse: Die Politik ist gefordert!
Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass Unternehmen absichtlich in Konkurs gehen oder sich bewusst massiv überschulden. Die Geprellten sind die Mitarbeitenden, die um ihren Lohn gebracht wurden.
So erleben wir es leider allzu oft in unserer Gewerkschaftsarbeit. Meist verschwinden die Geschäftsinhaber von der Bildfläche und entziehen sich ihrer Verantwortung. Erst gerade diesen April vertrat Syna Ob-/Nidwalden zuletzt Mitglieder gegen zwei Firmen vor der Schlichtungsbehörde Luzern.
Beide Firmeninhaber blieben den Verhandlungen fern. Beide beklagten Firmen sind massiv überschuldet; inzwischen haben sie ihre Geschäftstätigkeiten eingestellt. Eine Klage vor Arbeitsgericht ist in solchen Fällen in der Regel aussichtslos: Die entsprechenden Aufgebote und Vorladungen werden meist nicht abgeholt, die Verantwortlichen kümmern sich um nichts mehr. Sie handeln ganz nach dem Motto «Sobald Mehrwertsteuer- und AHV-Abrechnungen oder Vorladungen ins Haus flattern, wird einfach eine neue Firma gegründet».
Was bleibt?
Ein grosser Teil der Lohnausstände bleibt ungedeckt und kann nur via Insolvenzentschädigung für die letzten 4 Monate des Lohnausstandes getilgt werden (siehe auch Artikel «Lohnverzug – was tun?»). Auch Lohnguthaben aus Restferien, Überstunden und der Restanteil des 13. Monatslohns sind verloren und werden nur für die letzten 4 Monate des Arbeitsverhältnisses über die Insolvenzentschädigung beglichen.
Die Beträge in die AHV und an die 2. Säule sowie die Zahlungen an die Suva bleiben bestehen und gehen auf Kosten der Allgemeinheit.
Die Zulieferer der Firmen erleiden Verluste und geraten nicht selten selbst in finanzielle Not.