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Lohnverzug – was tun?

Syna betreut immer wieder Mitglieder, die vom Arbeitgeber keinen Lohn erhalten, obwohl sie ihre Arbeit geleistet haben. Wir zeigen dir, was du tun kannst, um trotzdem zum geschuldeten Geld zu kommen.
Wieso bekomme ich den Lohn nicht? 

Das Gesetz schreibt vor, dass Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden Ende Monat den Lohn bezahlen müssen. Für eine fehlende Lohnzahlung kann es diverse Gründe geben. Möglicherweise sind Arbeitgebende nicht willens oder nicht in der Lage, den Lohn zu überweisen. Es empfiehlt sich für Arbeitnehmende in jedem Fall, schnell zu reagieren und sich nicht über Monate hinweg vertrösten zu lassen und abzuwarten.

Welches sind die ersten Schritte, die ich tun muss? 

Wenn der Lohn am Ende des Monats nicht auf deinem Konto liegt, solltest du umgehend folgende Schritte unternehmen:

  • Deinen Arbeitgeber eingeschrieben schriftlich zur sofortigen Lohnzahlung auffordern und ihm eine 1-wöchige Frist setzen, um die Lohnnachzahlung zu veranlassen.
    Gleichzeitig solltest du ihm androhen, dass du die Arbeitsstelle verlässt, wenn die Lohnzahlung innert Frist nicht eintrifft. Verzichtet der Arbeitgeber auf die Lohnüberweisung, so kannst du die Arbeitsstelle gerechtfertigt fristlos verlassen und dich bei der Arbeitslosenkasse anmelden.
  • Trifft die Lohnzahlung nicht ein, so solltest du zudem versuchen, beim Arbeitgeber wenigstens eine Schuldanerkennung einzuholen. Der Arbeitgeber soll handschriftlich bestätigen, dass du an den vorgelegten Zeiten gearbeitet hast und dir der Lohn für die betreffenden Monate zusteht. Im Idealfall unterschreibt der Arbeitgeber die von ihm ausgestellte Lohnabrechnung und die vorhandenen Arbeitszeitkontrollblätter.
Wann genügt eine Betreibung? 

Bezahlt der Arbeitgeber auch nach der Mahnung nicht, dann sollte er betrieben werden. Im besten Fall überweist er jetzt den ausstehenden Lohn.
Er kann gegen die Betreibung aber auch vorgehen und einen sogenannten Rechtsvorschlag erheben. Damit ist die Betreibung zunächst blockiert. Damit es jetzt weitergeht, muss dieser Rechtsvorschlag aufgehoben werden.Wenn der Arbeitgeber die Schuldanerkennung unterschrieben hat, so kann dies mit einem sogenannten summarischen Verfahren vor Gericht erreicht werden. Dieses geht schneller als ein ordentliches Gerichtsverfahren.
 Weigert sich der Arbeitgeber aber, die Schuldanerkennung zu unterschreiben, so bleibt nur der oft langwierige Weg eines ordentlichen Gerichtsverfahrens.

Wie geht es nach der Beseitigung des Rechtsvorschlags weiter? 

Ist der Rechtsvorschlag beseitigt, kann dem Arbeitgeber als nächster Schritt der Konkurs angedroht werden. Begleicht er den offenen Lohn immer noch nicht, so kann beim Gericht ein Konkursbegehren eingereicht werden.

Was passiert nach der Konkurseröffnung?

Wird über den Arbeitgeber der Konkurs eröffnet, so muss bei der Arbeitslosenkasse innert 60 Tagen der Antrag auf Insolvenzentschädigung gestellt werden. Ein solcher Antrag kann auch gestellt werden, wenn der Konkurs nicht eröffnet wird.
Die Arbeitslossenkasse bezahlt allerdings nur den offenen Lohn für die nachweislich geleistete Arbeit der letzten 4 Monate vor dem letzten geleisteten Arbeitstag. Lohnforderungen, die noch weiter zurück liegen, müssen im Konkursverfahren eingefordert werden.
Erfahrungsgemäss erhalten Betroffene diese aber leider selten ausgezahlt. Vielfach wird das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt, oder den Arbeitnehmenden werden Verlustscheine über den verbliebenen offenen Lohn ausgestellt.

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