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In der Schweiz sind die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit klar geregelt, unter anderem durch das Obligationenrecht (OR Art. 328), das Arbeitsgesetz (ArG Art. 6) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG Art. 82). Diese definieren, worauf Arbeitnehmende achten müssen und wer letztlich für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich ist. 

Muttermilch ist die ideale und empfohlene Nahrung für Säuglinge. Sie enthält alle notwendigen Nährstoffe, Antikörper und Enzyme, die das Immunsystem stärken und die gesunde Entwicklung des Babys fördern. Ausserdem fördert das Stillen die Bindung zwischen Mutter und Kind und hat deshalb langfristig positive Auswirkungen auf die Gesundheit des Kindes und der Mutter.  

Das Kantonsgericht Neuenburg hat entschieden: Eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit reduziert, um Kinder zu erziehen, soll die vollen Erziehungsgutschriften erhalten. Syna begrüsst diesen Entscheid. Doch dieses Urteil allein reicht nicht aus, denn Frauen sind bei der Pensionierung weiterhin benachteiligt. Deshalb fordert Syna, dass der Neuenburger Entscheid auf nationaler Ebene ausgeweitet wird, und setzt sich für ein Nein zur Revision des BVG am 22. September ein, da diese nichts zur Gleichstellung der Renten beiträgt.

Der Gleichstellungsartikel (Art. 8 Bundesverfassung) verpflichtet seit 1981 den Gesetzgeber, für rechtliche und tatsächliche Gleichstellung zu sorgen. Seit 1996 schützt das Gleichstellungsgesetz (GlG) Menschen vor geschlechtsbasierter Diskriminierung am Arbeitsplatz, angefangen bei der Stellenausschreibung bis hin zur Kündigung des Arbeitsvertrags.

Die jüngsten Abstimmungen zur AHV haben klar gezeigt, dass wir Arbeitnehmenden eine starke Stimme haben. Gemeinsam sind wir in der Lage, bedeutende Veränderungen herbei-zuführen. Der Volksentscheid ist ein wichtiger Schritt in Richtung sozialer Gerechtigkeit und Sicherheit für alle.

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