Du hast deine Lehre erfolgreich abgeschlossen? Herzliche Gratulation! Nun beginnt ein neuer Lebensabschnitt: dein erster Job. Bevor du deinen Arbeitsvertrag unterschreibst, nimm dir ein paar Minuten Zeit und gehe diese Checkliste durch. Sie hilft dir dabei, gut informiert in dein Berufsleben zu starten und deine Rechte zu kennen.
Immer wieder werden Arbeitnehmende von ausländischen Unternehmen vorübergehend in die Schweiz entsendet. Diese Arbeitsverhältnisse werfen wichtige arbeitsrechtliche Fragen auf: Welche Vorschriften gelten während des Einsatzes in der Schweiz? Und wie werden faire Arbeitsbedingungen sichergestellt?
Der 8. März ist der Internationale Tag der Frauenrechte und im Jahr 2026 dürfen wir mehrere Jubiläen des Erringens dieser Rechte feiern: 55 Jahre Frauenstimmrecht, 50 Jahre Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) und 30 Jahre Gleichstellungsgesetz. Diese Meilensteine sind zentral für die Gleichstellung der Geschlechter in der Schweiz. Sie erinnern uns aber daran, dass diese teilweise hart erkämpften Rechte der Frauen in der Schweiz noch jung sind und daran, dass echte Gleichstellung noch immer nicht erreicht ist.
Stress, Erschöpfung oder psychische Erkrankungen sind am Arbeitsplatz kein Tabuthema mehr – sorgen aber oft für Unsicherheit. Zwei Beispiele aus dem Berufsalltag zeigen, welche Rechte Arbeitnehmende haben, was sie ihrem Arbeitgebenden sagen müssen und wo klare Grenzen gesetzt sind.
Der Bundesrat hat heute die Leitlinien der nächsten IV-Reform festgelegt. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst die Stossrichtung der verabschiedeten Leitlinien. Insbesondere die Förderung des Verbleibs am Arbeitsplatz sowie die Integration und Reintegration von Versicherten in den Arbeitsmarkt sind zentrale und richtige Ziele. Entscheidend wird sein, dass die Reform die Realität zunehmender psychischer Erkrankungen und belastender Arbeitsbedingungen ernst nimmt und die Leistungen der IV sichert.
Der Einsatz von Temporärpersonal ist in vielen Branchen längst Alltag: Bau, Event, Logistik oder Industrie arbeiten regelmässig mit Angestellten, die über ein Personalverleihbüro beschäftigt sind. Für Unternehmen bedeutet das Flexibilität, für Arbeitnehmende die Chance auf vielfältige Einsätze. Dadurch stellen sich ganz praktische Fragen.
Immer mehr Personen üben neben ihrer Hauptbeschäftigung eine entlohnte Nebentätigkeit aus – sei es aus finanziellen Gründen oder zur persönlichen Weiterentwicklung. Doch diese zusätzliche Arbeit wirft rechtliche und praktische Fragen auf.
Arbeit auf Abruf gehört für viele Arbeitnehmende mittlerweile zum Arbeitsalltag. Doch welche Regeln gelten dabei eigentlich?
