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Ein Präzedenzfall für gerechtere AHV-Renten in der Schweiz

Das Kantonsgericht Neuenburg hat entschieden: Eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit reduziert, um Kinder zu erziehen, soll die vollen Erziehungsgutschriften erhalten. Syna begrüsst diesen Entscheid. Doch dieses Urteil allein reicht nicht aus, denn Frauen sind bei der Pensionierung weiterhin benachteiligt. Deshalb fordert Syna, dass der Neuenburger Entscheid auf nationaler Ebene ausgeweitet wird, und setzt sich für ein Nein zur Revision des BVG am 22. September ein, da diese nichts zur Gleichstellung der Renten beiträgt.

Für Syna ist klar: Die AHV muss unbedingt gestärkt werden. Dafür braucht es innovative Lösungen. Das Neuenburger Gericht hat ein Beispiel gesetzt. Es entschied zugunsten einer Ehefrau, die nach der Geburt ihrer Kinder ihre Arbeitszeit reduziert hatte. Sie hätte erhebliche finanzielle Einbussen bei ihrer AHV-Rente hinnehmen müssen. Syna hofft, dass dieser Entscheid zu einer gründlichen Überprüfung zahlreicher Altersrenten in der Schweiz führen wird. Sie sieht dieses Urteil als historischen Präzedenzfall. Die Versprechen der Reform der zweiten Säule reichen nicht aus, um die Ungleichheiten zu korrigieren.

Versprechungen reichen nicht aus

Der Neuenburger Entscheid trägt jedoch der finanziellen Anerkennung des Engagements der Frauen in der Kindererziehung nicht genügend Rechnung. Ebenso reichen die Versprechen, die den Frauen im Rahmen der Revision der zweiten Säule gemacht wurden, nicht aus: Die Ungleichheiten in ihrer Karriere und ihrem Leben werden nicht korrigiert. Im Rahmen der BVG-Revision müssten die Frauen mehr bezahlen, um auch nur geringfügig ihre zweite Säule zu verbessern, und es sind keine weiteren Ausgleiche vorgesehen.

Das Schweizer Volk hat seinen Wunsch geäussert, die erste Säule zu stärken, als es über die 13. AHV-Rente abstimmte, die einzige sichere Säule, die die Solidarität gewährleistet. Lehnen wir die Reform der zweiten Säule am 22. September ab und setzen wir uns für eine Stärkung der ersten Säule ein!

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